Kann man einen Vertrag über Dauer-Grabpflege kündigen?

6 Antworten

In manchen Verträgen steht, dass man sie nicht kündigen kann, aber anscheinend ist doch was zu machen:

http://www.meisterernst.de/erbrecht/duesing-erbrecht-grabpflege.html

Ich persönlich halte solche Verträge für reine Abzocke. Ich kenne jemanden, der einen solchen Vertrag abgeschlossen hat: Eingezahlt: 9300 Euro, davon gut 400 Euro "Verwaltungsgebühr" Als Kosten für jährliche Grabpflege wurden 260 Euro angesetzt, Laufzeit 30 Jahre, zusätzlich 150 Euro für 5malige Erneuerung in der Vertragszeit.

Bei einer Anlage des Geldes mit 3% Zinsen kann die Gärtnerei allein von den Zinsen bezahlt werden, selbst inflationsbereinigt kann sich die Treuhandgesellschaft praktisch den gesamten gezahlten Betrag als Gewinn einstecken. Bei höherer Verzinsung lohnt sich die Sache noch mehr !

Eine Qualitätskontrolle ist nicht möglich, da der Vertragspartner ja tot ist und die Erben laut Vertrag nicht kündigen dürfen, auch wenn sie mit der Leistung nicht zufrieden sind.

Fazit: Auf keinen Fall Vorauszahlungen leisten. Wenn man als Nachkomme keine Zeit hat, eine Gärtnerei beauftragen, aber erst zahlen, wenn das Grab so aussieht, wie man es sich vorstellt.

Es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis, da über einen längeren Zeitraum regelmäßig Leistungen erbracht werden; es gilt dafür § 309 Nr. 9 BGB; schau mal in Deinem Vertrag nach welche Kündigungsfrist vorgesehen ist.

die Dauergrabpflege erledigt wahrscheinlich ein ortsansässiger Gärtner oder? Im Vertrag nachsehen,was da geschrieben steht.Ansonsten dort direkt anrufen und nach dem nächstmöglichen Kündigungstermin fragen.

Ich kündige die Dauergrabpflege zum nächst möglichen Zeitpunkt.Schriftlich, telefonisch, mündlich.

Einen solchen Vertrag kann man kündigen. Die Modalitäten findest Du im abgeschlossenen Vertrag.