Kann man einen Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft zwingen, für eine beschlossene anstehende Reparatur zu zahlen?

7 Antworten

Ja natürlich.

Vorschussklage heißt hier das Zauberwort, was dem Gewährleistungsrecht entnommen ist.

Da ihr aber einen rechtskräftigen Beschluss habt, muss dieser auch umgesetzt werden. Daher empfehle ich euch, den Beschluss mittels eines neuen Beschlusses auszusetzen und eine Vorschussklage zu beschließen.

Sollte die Sache sehr dringlich sein, habe ich eine schlechte Nachricht:

Bei Gefahr im Verzug, darfst Du und dein Miteigentümer den Anteil des ausfallenden Wohnungseigentümers zunächst mit bezahlen und ihr könnt dann im Anschluss den Rechtsweg beschreiten, um die Gelder wieder hereinzuholen, die ihr eurem Miteigentümer gezwungener Maßen ausgelegt habt.

Ähm, ... tja... Problem.

Wie will man jemand zwingen, was zu bezahlen, wenn der das mangels Masse gar nicht zahlen kann?

Klar, der normale Weg, die übrige Eigentümergemeinschaft kann, wenn der Beschluß formell richtig gefast und entsprechend schriftlich festgehalten wurde, gegen den "Verweigerer" vor Gericht ziehen.

Dieses wird mit ziemlicher Sicherheit den dazu verdonnern, das zu zahlen.

Mehr jedoch nicht, die werden ihm nicht vorschreiben, wie er das zu zahlen hat, das interessiert niemand.

Und wennd er dann dennoch keinen Schotter hat, tja, lang mal einem nackten Mann in die Tasche..... will sagen, ihr bleibt trotzdem drauf sitzen, auf den Dackdecker - wie auch auf den Gerichtskosten, denn wo nichts ist, kann auch nichts herkommen.

Klar, ihr habt dann einen Titel, mit dem kann man jedoch keinen Dachdecker bezahlen, der will Kohle sehen.

Seine Wohnung wird man nicht pfänden, denn man würde den obdachlos machen, das geht so gar nicht wegen sowas, niemand wüde das machen, denn es wäre nicht verhältnismäßig, weil die Kosten "noch" vermeidbar und nicht unabdingbar sind.

Und zu einem Kredit kann man niemand zwingen.


BecksHB 
Fragesteller
 02.06.2017, 08:38

Seine Wohnung ist bezahlt und im Grundbuch ist er , wie auch seine von ihm getrennt lebende Ehefrau, mit jeweils 50% eingetragen.

Wenn man ihn nicht zwingen kann, wer bezahlt mir aber dann die Sanierung der ganzen Wasserflecken in meiner Wohnung, weil das Dach undicht ist. Es kommen ja immer mehr Folgeschäden auf.

feinerle  02.06.2017, 09:19
@BecksHB

wie auch seine von ihm getrennt lebende Ehefrau

Lass mich raten, 2014 noch zusammen und jetzt getrennt?

Hab ein bischen Gedult, unter Umständen regelt sich das in Zukunft.

Selbst wenn beide gemeinsam die Kohle hätten, sie wohnt ja nicht mehr dort und hat nix davon.

Eventuell ist es zudem gar nicht er sondern sie, die sich da quer stellt.

Der alleine hat keine Kohle, weil seine Frau ihn abzockt, das für den zweiten Hausstand verprasst hat und die will ja auch noch die Hälfte des Zugewinns, also die Wohnung.

Also wird diese unter Umständen auch noch verkauft oder aber er zahlt sie aus, muss dafür aber schon einen Kredit aufnehmen, das heißt, dann ist auf absehbare Zeit so oder so nix mehr zu holen bei dem oder es findet ein Besitzerwechchel statt in einiger Zeit.

Seine Wohnung ist bezahlt

War bezahlt.

Durch die Trennung sind 50% automatisch wieder nicht mehr bezahlt.

eine Reparatur kann man nicht 3 Jahre vorher beschliessen, das wäre eine Sanierung - Energetisch notwendig?

höchstens per Zivilrecht

BecksHB 
Fragesteller
 02.06.2017, 08:14

Oki, dann eben eine Sanierung... Ist auch notwendig, weil ich die Dachgeschosswohnung besitze und das Dach undicht ist, so dass ich überall Wasserflecken in den Rigipsplatten habe.

Ach das würde ich ganz anders sehen. Ich würde einfach zu einen Gutachter gehen und vorher sowie danach schätzen lassen. Damit verliert dieser Anteile da der Wert der Immobilie gestiegen ist.

ja, er muss das bezahlen

zur not kann man seine etw pfänden, verkaufen und mit dem erlös bezahlen

könnte der verwalter machen

aber ihr müsst in vorleistung gehen

ihr müsst eine forderung an ihn richten