Kann man eine Lehrerin ablehnen?

16 Antworten

Elternbeirat sollte sich um so etwas kümmern zusammen mit der Schulleitung. Je mehr sich Eltern auch vorher besprochen haben um geschlossen auftreten zu können umso besser. Bei einer Kopfnuss sollte in JEDEM Fall die Schulleitung informiert werden!!!

Ja, einfach dem Direktor oder der Schulbehörde vortragen. Allerdings können derartige Anschuldigungen die komplette Zukunft einer Lehrkraft ruinieren. Du solltest dir also wirklich 100% sicher sein, bevor du derartige Vorwürfe vorbringst. Sonst bist du am Ende die Dumme die zahlen muss. Lehrer, die Schülern eine Kopfnuss (im körperlichen Sinne) verpassen gehören auf jeden Fall weg. Ich würde die Aussagen von Schulkindern aber auch immer sehr kritisch hinterfragen.

  • Teil 2 -

So, und hier hab ich nochmal im Internet einen (super) Tipp zur Vorgehensweise gefunden (Schritt fùr Schritt)

1.) Genau hinsehen, statt wegzuschauen. Eltern, Lehrerkollegen und Schüler sollten den Ist-Zustand der unpädagogischen Situation möglichst scharf wahrnehmen. Die Kinder frei erzählen lassen, was sie in der Schule bedrückt. Sich dafür interessieren, wie sie das ängstigende oder überfordernde oder kränkende Unterrichtsklima erleben. Den Kindern zuhören, sie ernst nehmen, wenn sie über bedrückende Vorkommnisse berichten. Nicht gleich mit Ratschlägen oder eigener Meinung das von Schülern Mitgeteilte zudecken.

2.) Mit dem Kind überlegen, ob es selbst etwas tun kann, um die ängstigende Situation zu verbessern: ob es sich traut, zum Lehrer hinzugehen und ihm zu sagen, wie beleidigend seine Bemerkung war, und ihn zu bitten, es nicht mehr auszulachen. Zu diesem Schritt sollten wir Kinder ermutigen, für manche kann er allerdings überfordernd sein. In jedem Fall brauchen die Kinder das mutige Vorbild von Eltern oder Anteil nehmenden Lehrerkollegen, die die Auseinandersetzung mit dem kränkenden Lehrer aufnehmen.

3.) Das Elterngespräch mit dem schwierigen Lehrer riskieren: Sich als Eltern begreiflich machen, die Not des Kindes und die eigene Not erkennen lassen. Den Lehrer nicht vorschnell schuldig sprechen, sondern die Lehrersicht anhören, aber auf den Persönlichkeitsrechten des Schülers bestehen. Das Erleben des Kindes mitteilen, berichten, wie sich das Verhalten des Lehrers zu Hause und im Unterricht auswirkt. Die Schüler in der Schulsprechstunde dabei sein lassen, um „an einem Tisch“ größere Offenheit und Gemeinsamkeit zu schaffen. Schüler, Eltern und Lehrer haben Gelegenheit, ihre Sicht darzustellen.

4.) Gespräche mit anderen Schülereltern: über deren Erfahrungen und Beobachtungen; sich solidarisieren, um gemeinsam für die Kinder einzutreten. Der erste Schritt sollte immer die unmittelbare Auseinandersetzung mit dem verletzenden Lehrer sein. Beobachtungen, eigene Erfahrungen der Eltern oder Kollegen, Mitteilung der Schülerinnen und Schüler schriftlich festhalten zu einer Dokumentation der Vorkommnisse, die glaubhaft bestätigt werden kann. Es ist fair, diese Dokumentation dem Lehrer zur Stellungnahme zu übergeben.

5.) Den schwierigen Lehrer über die nächsten Schritte informieren – zum Beispiel über geplante Gespräche mit Schulleitung, Schulbehörde, darüber dass der Konflikt, wenn keine Lösung in Sicht ist, schul-öffentlich weiter geführt wird.

6.)Gespräche der Eltern mit der Klassenlehrerin, dem Vertrauenslehrer (Verbindungslehrer) und mit aufgeschlossenen Lehrern des Kollegiums. Die verletzenden Situationen aufzeigen und um Mithilfe bitten.

7.) Gespräch der Eltern mit der Schulleitung auf der Grundlage genauer Informationen über demütigendes, taktloses, überforderndes oder unterdrückendes Lehrerverhalten, zu dem eine Dokumentation erarbeitet wurde.

8.) Briefe als Gesprächsgrundlage an die Beteiligten schreiben; das erleichtert die Argumentation. Die Briefe drücken den Wunsch und die Bereitschaft aus, den Konflikt gemeinsam zu lösen. Gespräche von Lehrerkollegen mit dem unpädagogisch handelnden Kollegen: einzeln oder in kleiner Gruppe hilfreiches pädagogisches Handeln aufzeigen, den Konflikt klären und Hilfsangebote machen, kollegiale Beratung oder Konfliktbearbeitung mit Hilfe eines Dritten: Mediation. 9.) Gespräche mit Schulpsychologin, Beratungslehrer oder Schulsozialarbeiter: Wie kann den Kindern geholfen werden, wie können sich Psychologe und Beratungslehrer engagieren? Welche Stellen können um Hilfe gebeten werden?

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valentin301  08.03.2012, 15:50

Hallo Fatima, wenn du was im Internet findest und verwendest, musst du aber auch unbedingt die Quelle angeben!! Das kannst du ja hier als Kommentar noch nachholen!

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Fatima2  08.03.2012, 19:57
@valentin301

Jepp,

ein Wunder, dass ich es wieder gefunden habe...:

http://www.prof-kurt-singer.de/artikel11.htm

ursprùnglich dachte ich mir auch, den Link mit anzugeben, aber wie oft mache ich die Erfahrung - wenn jemand einen Link angibt und ich klicke drauf - existiert der Link nicht mehr...

deswegen hab ich mal lieber das "Wichtigste" daraus direkt hier reingegeben..

schoenen Abend noch!

Fatima

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Zumindest kann man mal die Schulleitung auf die Missstände aufmerksam machen. Die werden im eigenen Interesse dann schon eine Lösung finden. Wenn nicht Beschwerde beim Schulaufsichtsrat.

  • Teil 3 -

9.) Offenes Gespräch in der Lehrerkonferenz und im Schulforum; ein Bündnis für Veränderungen anstreben; gemeinsame kollegiale Lösungen suchen. Den Lehrer durch die Konfrontation anregen, sich selbst in seinem unpädagogischen Handeln wahrzunehmen und etwas zu tun, um sein Verhalten zu ändern.

10.) Konflikt-bearbeitende Gespräche der Schüler mit dem schwierigen Lehrer, zusammen mit einem Vertrauenslehrer oder einem Lehrer, der die Zustimmung der Schüler wie des Lehrers hat. Vorschläge erarbeiten und aufmerksam verfolgen, wie sie verwirklicht werden. Klassen- und Schulsprecher in die Konfliktbearbeitung einbeziehen. Die Schülersprecher bitten, aktiv zu werden, sich im Rahmen der Schülermitverwaltung für die Mitschüler einzusetzen. Sich durch die Schulsprecher über die Rechte der Schüler informieren lassen und diese Rechte wahrnehmen.

11.) Diskussion im Elternbeirat. Gespräche von Elternvertretern mit dem beklagten Lehrer, dem Klassenlehrer und der Schulleitung. Gespräche mit Schülern der Klasse, in der sich ein Konflikt abspielt.

12.) Eine Elternversammlung einberufen, diese gründlich vorbereiten, eine Versammlungsleiterin wählen. Sie leitet das Gespräch und sorgt dafür, dass alle Seiten zu Wort kommen. Erste konkrete Schritte der Konfliktbearbeitung vereinbaren. Sich pädagogisch sachverständig machen, um argumentieren zu können: entsprechende Literatur studieren, Erziehungswissenschaftler oder andere schulkompetente Personen um Beratung bitten.

13.) Die Schulordnung und Schulgesetze studieren und auf den aktuellen Konfliktfall hin anwenden, aber auch das Grundgesetz, die „Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen, das bürgerliche Gesetzbuch, die Hausordnung der Schule, die Verfassung, den Lehrplan. Sich Sachkenntnis zur politisch-pädagogischen Argumentation aneignen.

14.) Gegebenenfalls vom Kinderarzt schulbedingte psychosomatische Erkrankungen bescheinigen lassen, im Fall einer Therapie die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in die Konfliktlösung einbeziehen.

15.) Antrag auf Umschulung des durch den Lehrer gekränkten Kindes zu einer anderen Lehrerin stellen, um dem Kind einen Neuanfang zu ermöglichen; pädagogisch-psychologische Begründung des Antrags auf Schulwechsel ist das gestörte pädagogische Verhältnis.

16.) Vorsprache bei der Schulbehörde. Die sorgfältig erarbeitete Dokumentation über Vorfälle vorlegen, die gegen die Würde des Kindes verstoßen.

17.) Wenn sich innerhalb der Schule nichts bewegen lässt: Öffentlichkeit herstellen mit Hilfe von Presse und anderen Medien, Kinderschutzbund, evangelische und katholische Jugendhilfe, Kreisjugendring, Politikern, Bürgerinitiativen. Alle Personen und Institutionen alarmieren, die sich für die demokratischen Rechte der Schüler und Eltern einsetzen. Dienstaufsichtsbeschwerde, gestützt auf das Unterrichtsgesetz, die Schulordnung, das Beamtenrecht, Grundgesetz, die Verfassung und Kinderkonvention der Vereinten Nationen. Vom Petitionsrecht Gebrauch machen, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen, die Volksvertreter und den Landtag wenden. Den Abgeordneten des Wahlkreises aufsuchen.

18.) An die Kultusministerin persönlich einen Brief schreiben, sie auf die gegen die Gesetze verstoßenden, die Schüler verletzenden Vorfälle hinweisen; sie bitten, den Kindern zu helfen. Gerichtliches Vorgehen bei Verstößen gegen die Persönlichkeitsrechte der Kinder nach den geltenden Gesetzen. Sich von in Schulangelegenheiten erfahrenen und für Kinder engagierten Juristen beraten lassen.

Kinder büßen nicht die Schulkritik der Eltern, sondern deren Schweigen zum Unrecht

Ich hoffe sehr, dass die betroffenen Eltern/der betroffene Elternteil auch einschreiten/t- es geht schliesslich zum Wohl ihrer Kinder!! (Weggucken foerdert nur psychische Erkrankungen, die sich ùber Jahre hinziehen koennen und den beruflichen Weg sehr steil nach unten verlaufen lassen koennen!)

Alles Gute Fatima

« also wenn du diese ganzen sachen öffentlich anprangerst bei der zuständigen behörde würde ich als diese lehrerin erstmal ne anzeige gegen dich erstatten. das ist ja rufmord! »

Rufmord ist es nur, wenn es sich dabei um Lùgen handeln - ist es die Wahrheit kann man sich sehr wohl an deren Vorgesetzte wenden!

valentin301  08.03.2012, 15:40

Hallo Fatima, da du offenbar sehr gerne extrem umfangreiche Antworten gibst (bedenke aber bitte: je länger die Antwort, desto größer das Risiko, dass sie höchstens überflogen wird), gebe ich dir mal einen wichtigen Tipp:

Bitte nutze die Kommentarfunktion, um eine Fortsetzung zu schreiben. Wenn du zwei oder mehr Antworten gibst, wird das sonst sehr unübersichtlich!

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Fatima2  08.03.2012, 19:42
@valentin301

Hallo valentin301,

danke fùr den Tipp! (also irgendwie schaffe ich es nicht, mich kurz zu halten... - aber das aus dem Internet fand ich so gut, das wollte ich nicht abkùrzen....)

àhem - da ich "neu" bin - welche Kommentarfunktion? meinst du "Kommentar hinzufùgen" oder soll ich meine eigene "Antwort kommentieren" ? ach so ich glaub jetzt hab ich es kapiert - Kommentar hinzufùgen, ja?

Danke!

Fatima

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valentin301  08.03.2012, 22:19
@Fatima2

Ja genau, deine eigene Antwort einfach kommentieren, so ist dann alles hintereinander zu lesen, und es gibt kein Durcheinander.... :-)

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