Kann man ein Verein auch als Erbe einsetzen?

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Kirchen und Vereine sind von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn sie das Erbe nicht annehmen wollen, lehnen sie es ab. Jeder kann ein Erbe ablehnen.

Kann man ein gemeinnützigen Verein (e.V.) (oder eine Kirche mit Status
Körperschaft des öffentlichen Recht) testamentarisch als Erbe einsetzen?
Ich meine wirklich Erbschaf

Selbstverständlich kann man diese sog. juristischen Personen des Privat- oder öffentlichen Rechts wirksam als Erben einsetzen :-)

Richtigerweise kann dieser Erbe aber wie jede natürliche Person formwirksam und fristwahrend Erbschaft entweder durch Nachlassverwaltung auf das Reinvermögen beschränken, um der Schuldenhaftung zu entkommen oder sogar ausschlagen, wenn es Beschwerungen wie Bestattungs-, Grabnutzungs- oder Grabpflegekosten scheut, Pflichtteilsansprüche nicht erfüllen möchte oder gar Nachlassauseinandersetzungen vermeiden will.

Letzteres mit der Rechtsfolge, dass damit doch wieder die gesetzliche Erbfolge einträte.

G imager761

Das ist rechtlich kein Erbe sondern ein Vermächtnis - das kann auch an einen Verein gehen - man kann nur Vermögen vermachen - Schulden kann man nicht vermachen, daher geht ein Vermächtnisempfänger kein Schuldenrisiko ein; der Vermächtnisempfänger wird nicht Rechtsnachfolger des Verstorbenen.

Erben können nur die gesetzlichen Erben; diese erben auch Schulden und werden Rechtsnachfolger des Verstorbenen.

Umgangssprachlich wird das aber oft gleichgesetzt (Erbe + Vermächtnis).

DerSchopenhauer  19.01.2016, 18:00

vereinfachtes Beispiel:

Erblasser hat 1 Kind (= gesetzlicher Erbe) - Haus vorhanden + 100.000 € Schulden

Im Testament steht: " Das gesamte Vermögen soll der Verein X erhalten."

Dann erhält der Verein das Haus als Vermächtnis - das Kind die 100.000 € Schulden als Erbe.

Der Verein muß lediglich den Pflichtanteil an dem Haus an das Kind auszahlen, da man keinen Pflichteilberechtigten völlig enterben kann.

Dadurch reduziert sich dann die Schuldenlast des Kindes.

Das Kind kann das Erbe dann ausschlagen.

DerSchopenhauer  19.01.2016, 18:05
@DerSchopenhauer

das Beispiel hinkt etwas, da ein Haus i. d. R. mehr als 100.000 € wert ist und daher dem Kind wahrscheinlich durch den Pflichtteil noch etwas positives Vermögen zum Erben übrigbleibt...

DerSchopenhauer  27.01.2016, 07:21
@DerSchopenhauer

Aufpassen muß man nur, wenn der Verein tatsächlich ausdrücklich als "Erbe" im Testament bedacht ist - dann erbt man alles und wird nicht nur mit einem Vermächtnis bedacht - ggf. erbt man auch Schulden; ggf. muß man einen Pflichtteilergänzungsanspruch an die pflichtteilberechtigten gesetzlichen Erben leisten.

Ja, das geschieht sogar recht häufig.

Man kann jeden als Erben einsetzen, der grundsätzlich rechtsfähig ist. Das ist bei eine eingetragenen Verein und einer K.d.ö.R. der Fall. Etwas schwieriger dürfte es bei einer GBR oder einen nichtrechtsfähigen Verein sein. 

Bei einen Vermächtnis sieht es nicht viel anders aus. Der Vemächtnisnehmer muß ja klagen können. Ganz Anders sieht es mit einer Auflage aus, die kann auch ein Tier oder eine Pflanze begünstigen.

Wenn jemand irgendwann sehr wohlhabend ist und dann ein Testament
aufsetzt können Jahrzehnte vergehen bis zum Erbfall, die Erbmasse
inzwischen verbraucht sein, und sogar erhebliche Schulden entstanden
sein.

Man kann auch wenn man Schulden hat, einen Erben testamentarisch einsetzen.