Kann man den TÜV Prüfer zur Rechenschaft ziehen und Schadensersatz fordern?

9 Antworten

Bei dieser Abnahme wurde eine dynamische Kreisfahrt gemacht.

Vollkommen normal, wenn du die eingetragen bekommen willst.

Danach sahen meine neuen Reifen aus wie nach der Rennstrecke

Dann bist du aber ziemlich über die Rennstrecke geschlichen, sonst sehen die Reifen deutlich anders aus.

 da das Rad dort geschliffen

Dann sollte die Kiste eh keine Eintragung bekommen.

Kann man hier Schadenersatz fordern? 

Du kannst fordern, was du willst. Ob das Sicht auf Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt. Der Tüb arbeitet bei der Prüfung hoheitlich für das jeweilige Bundesland der Prüfstelle, Schadensersatzforderungen sind bei dem zu entrichten.

Der Prüfer muss sicher gehen, dass auch in extrem situatoionen das Fahrwerk ordentlich reagiert. Kein Reifen schleift, das Fahrwerk nicht durschschlägt etc.

Wenn das nur im Rahmen einer Probefahrt geht, bei der das Fahrwerk natürlich an seine Grenzen gebracht werden muss, dann ist das eben so.

Den Spaß an seiner Arbeit kann man dem Prüfer nicht vorwerfen.

und EINMAL muss das Fahrzeug das auch aushalten. tut es das nicht, dann stimmt was nicht.

lg, Anna

Wenn bei einer Kreisfahrt die Räder am Kotflügel schleifen, gibts keine Eintragung. Wenn bei einer testfahrt von wenigen hundert Metern die reifen leiden, sind sie völliger Mist.

Der Prüfer beim TÜV kann nicht davon ausgehen, daß das Auto bei Dir gefahren wird, wie von einem Rentner. Also werden extreme Situationen "durchgespielt".

Klar, daß das dem Prüfer auch mal Spaß macht. hat er ja nicht alle Tage! Aber wenn der Reifen zb im Kotflügel scheuert, heißt das im Normalfall "Keine Eintragung"! Was denkst, was passiert, wenn Du die Kiste mal so herum läßt und der Radkasten dabei den Reifen aufschlitzt? Da will ich nicht in Deiner Haut bzw in der Karre stecken.

Nein. Die Test sind dafür da. Und der Reifen sieht völlig normal aus