Kann man den Papst wieder absetzen?
Nehmen wir an, der völlig fiktive PapstI Innozenz ist der Nachfolge von Franziskus.
Sein Name ist Peter Shaw.
Nach ein paar ährchen kommt herraus, dass der jetzige Papst mehrmaliger Mörder ist und feiert wilde und laute Orgien im Petersdom.
Hinzukommt, dass er in den achtzigern für den KGB gearbeitet.
Er unterstützt radikale Christen in Indien mit Waffen.
Er weigert sich, zurückzutreten.
Inwiefern können andere Staatsoberhäupter ihn absetzen.
Darf/Kann Italien den Vatikan abriegeln?
Was ist, wen man eine Leiche findet, die man als Peter Shaw identifiziert.
Der Papst wird als Bud Verona identifiziert, er trat die Reise als Peter Shaw an.
Der Papst weigert sich zurück zu treten.
Wenn er das tut, dann wird er verhaftet.
Das weiß der Papst auch.
Muss man warten, bis er tod ist?
8 Antworten
Er kann nicht abgesetzt werden. Aber es hat schon diverse abgemurkste Päpste gegeben, meist allerdings im Mittelalter. Der Borgiapapst ist einer von ihnen. Allerdings ist er wohl aus Versehen gestorben: man trinkt auch nicht den Gifttrank auf einer Party, den sein Sohn Cesare für die Feinde des Daddys vorgesehen hatte. Dumm gelaufen.
Wenn man die Verschwörungstheorie um den schnell verstorbenen Johannes Paul I. ernst nimmt, ist auch er abgemurkst worden, aber es war wohl doch nur ein Herzinfarkt
Ja, der Papst kann abgesetzt werden, aber nur unter außergewöhnlichen Umständen, wie etwa freiwilligem Rücktritt. Ein Papst kann freiwillig zurücktreten, wie es Papst Benedikt XVI. 2013 tat. Ein formelles „Absetzen“ durch eine andere Autorität ist jedoch nicht vorgesehen. Der Papst ist als Oberhaupt der Kirche grundsätzlich unkündbar.
Der öffentliche Druck könnte ihn davon überzeugen zurück zu treten, denn es gibt keinen direkte kirchliche Struktur in abzusetzen.
In der Realität ist es äußerst unwahrscheinlich, dass ein Papst in solche kriminellen Aktivitäten verwickelt wäre. Aber nehmen wir mal an, es wäre so:
Der Papst kann nicht einfach von anderen Staatsoberhäuptern abgesetzt werden. Die katholische Kirche hat ihre eigenen internen Mechanismen. Wenn ein Papst schwerwiegende Verfehlungen begeht, könnte das Kardinalskollegium oder eine Kirchenversammlung Maßnahmen ergreifen. Es gibt jedoch keinen klaren Präzedenzfall für die Absetzung eines Papstes.
Italien könnte theoretisch den Vatikanstaat abriegeln, aber das wäre ein massiver diplomatischer Zwischenfall und würde wahrscheinlich zu internationalen Spannungen führen. Der Vatikan ist ein souveräner Staat, und solche Maßnahmen wären extrem problematisch.
Wenn herauskommt, dass der Papst eine falsche Identität hat und schwere Verbrechen begangen hat, könnte er theoretisch verhaftet werden. Aber das wäre ein sehr komplizierter Prozess, der sowohl kirchliche als auch weltliche Autoritäten involvieren würde.
Ein Papst kann freiwillig zurücktreten, wie es Benedikt XVI. getan hat. Wenn er sich weigert, zurückzutreten, und es Beweise für schwere Verbrechen gibt, könnte es zu einem beispiellosen kirchlichen und rechtlichen Verfahren kommen.
Ne, in dem Fall springt der (nächste) Dalai Lama ein und übernimmt aus Dharamsala. 😉

Jeder Papst kann durch einen Konzilsbeschluss abgesetzt werden. Nach dem Dekret "Haec Sancta" hat ein Konzilsbeschluss stets Vorrang vor einem Beschluss des Papstes, insbesondere kann der Papst seine Absetzung nicht durch einen eigenen Beschluss aufheben. Dabei spielt es keine Rolle, was das Kirchenrecht sagt, denn ein Konzilsbeschluss hat auch Vorrang vor dem Kirchenrecht.