Kann man den Mitarbeiter verklagen?
Hallo,
Ich habe mal eine frage zu einem Thema auf Arbeit. Wir haben schon lange einen Mitarbeiter(Weiblich) der bzw die ziemlich verlogen ist. Diese motzt immer weibliche Mitarbeiter an, es kommt bei dieser auch öfters zu ausrastern wo sie dann lautstark andere anschreit und richtig ausrastet. Bei Vorgesetzten macht sie das gleiche, ihr fragt euch nun bestimmt warum diese nicht schon gekündigt wurde etc. Ganz ehrlich weiß ich es selber nicht. Immer wenn wir es ansprechen beim Chef, Betriebsrat etc. Wird zwar diskutiert aber nixgemach. Sie wird auch zum Gespräch gebeten, aber anscheinend drückt sie auf die Tränendrüse und Schauspieler denen was vor. Auch ein inoffizielles Gespräch wurde versucht(mit den Betroffenen Mitarbeitern und ihr) um Missverständnisse einzuräumen brachte nix, sie hat sich nur angegriffen gefühlt und ist gleich wieder ausgerastet deswegen. Gibt es da nix was man als normale Mitarbeiter tun kann? Weil alles was wir im guten versucht hatten brachte nix, und wenn die Chefs bzw vorgesetzten nix machen müssen wir uns ja irgendwie kümmern. So ist das ja kein Arbeiten mehr. Viele Mitarbeiter haben schon Angst wegen dieser Person auf Arbeit zu kommen. Ich sehe ja deutlich eine Störung des betriebsfriedens. Kann man als Mitarbeiter deswegen eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen? Bzw einem anderem Gericht?.
10 Antworten
Was soll das denn werden . . .legalisiertes Mobbing? Da muss du einfach immer wieder deinen Chef mit belasten, solange bis der es nicht hören kann und handelt! Der ist dafür verantwortlich!!!!!!
Ausbremsen kann man solche "Betriebsfurien" nur durch Ignoranz. Sobald Sie laut wird, demostrativ wegdrehen und nicht mehr zuhören. Eine Verhaltensweise wird nicht geändern, solange sie damit Erfolg hat. Solange ihr also in irgendeiner Form auf das Rumgebrülle reagiert, hat die Frau ihren Erfolg und wird eben immer weiter so fortfahren.
Ihr solltet alle diese Person ausgrenzen mit allem was dazu gehört. Ob Sie nun rumschreit oder was auch immer. Wenn Sie wieder anfängt stellt Euch auf einen Haufen und Lacht Sie aus. Ihr werdet sehen wie Sie reagiert und nicht nachlassen. .Zeigt dieser Person Ihre Grenzen. Wenn Euer Chef nicht reagiert, müßt Ihr dem entgegen treten aber mit Schmackes. Ich sage nochmal, ALLE müssen mitmachen, aber auch wirklich ALLE.
Diese Mitarbeiterin hat einen psychischen Defekt. Hat irgendwelche Probleme die ihr nicht kennt und die Schreierei ist dann ihr Ventil. Wenn sie wieder anfängt zu schreien, dann fragt doch mal, ob das eine Lautstärke sein soll, man würde sie kaum hören !
Ironie hilft da auch. Einfach anlächeln und sich wegdrehen, sie stehen lassen und ignorieren. Wenn ihr euch da einig seit, könnt ihr schon etas bewirken. Kein Wort mehr mit ihr reden. Ihr auf Fragen keine Antwort geben, so reagieren als sei sie gar nicht anwesend. Wenn sie sich dann darüber bei ihrem Vogesetzten beschwert, dann hättet ihr ja einen Trumpf in der Hand.
Der Betriebsrat müsste sch um euer Anliegen kümmern, dazu wäre er verpflichtet um den Betriebsfrieden wieder herzustellen. Er wurde von euch gewählt, dass er eure Interessen im Bedarfsfall auch vertritt. Wenn er das nicht macht, oder nicht die Courage dazu hat, etwas zu unternehmen, dann sollte man dem Betriebsrat auch sagen, dass er fehl am Platze sei.
Klagen könnt ihr gegen das Verhalten dieser Mitarbeiterin nicht. Dafür ist euer Chef zuständig, der sich der Sache annehmen sollte. Das sollte eigentlich im Interesse des Chefs liegen, dass in seinem Betrieb ein akzeptables Betriebsklima herrscht.
das glaube ich nicht. aber warum verfaßt ihr nicht alle zusammen einen brief, in dem ihr mit kollektiver kündigung droht, wenn dieser kollegin nicht einhalt geboten wird? oder laßt euch doch mal alle gleichzeitig krankschreiben wegen psychischer probleme auf arbeit.
nein das könnt ihr nicht, denn das darf nur der AG. Ihr könntn den Betriebsrat zwingen etwas zu tun. dafür ist er da. Sammelt konkrete Besispiele, dokumentiert diese mit genauem Datum und Uhrzeit, sammelt Unterschriften und legt dies dem Betriebsrsat vor. Er muss handeln, denn er vertritt die Interessen ALLER und nicht nur die einer einzelnen Person. Wenn der Betriebsrat nicht innerhalb einer angemessenen Frist z.B. 10 Tagen (er kennt das Problem ja schon lange) - z.b. durch eine Abmahnung......dann beschwert euch bei der Übergeordneten betriebsratstelle. also der betreffenden des Bundes.....