Kann man den Hundebesitzer anzeigen, wenn sein Hund jemand angebellt hat?

8 Antworten

Nein, da kann euch keiner anzeigen. Ich wüsste auch nicht wegen was.

Ihr müsst nur aufpassen, wenn sich mal jemand erschreckt, weil der Hund plötzlich bellend vor einem steht und dieser jemand fällt und verletzt sich (ist alles schon vorgekommen) dann könnt ihr angezeigt werden. Aber so eigentlich nicht :-)


xxp42  24.06.2025, 15:10

Sorry, auch nicht-körperliche Angriffe wie Anschreien oder eben Bellen können einen Straftatbestand ausmachen - und den Staatsanwalt auf dem Plan rufen. Auch wenn es dann keine "richtige" Strafe gibt, man hat erstmal Stress.

Also bitte dem Hund antrainieren, das Anbellen von Fremden zu unterlassen.

Da nichts passiert ist, würde seine Anzeige vermutlich nichtmal aufgenommen werden.

Es ist aber gut, dass du dich bemühst, Belästigungen durch deinen Hund zu vermeiden.


xxp42  24.06.2025, 15:16

Ob etwas "passiert", liegt im Auge des Betrachters, und am Ende des Richters.
Also aggro-Hunde nur an der Leine halten, reicht ggf. nicht.

Jeder sich bedroht gefühlter Bürger hat das Recht Meldung beim Ordnungsamt zu machen. Es reicht ein Anbellen oder leinenloses Vorbeilaufen, die Größe, Rasse oder sonst was. Das Ordnungsamt muss dem nachgehen und wird den Halter belehren. Damit hat es sich im Allgemeinen, aber der Hund wird negativ registriert. Kommt es zu einem noch so harmlosen Vorfall mit Meldung, wird der Hund zum Monster abgestempelt. Kein Quatsch, es ist bittere Realität. Es muss nicht mal zu Schäden od. Auffälligkeiten kommen um einen Wesenstest abzuverlangen. Die Präsenz best. Rassen und unterbelichteten Bürgern reicht. 

Solange er ihn nicht gebissen hat ist es unwarscheinlich das irgendetwas passieren wird

So wie du es beschreibst nicht.
Wäre er vor Schreck umgefallen und hätte sich verletzt oder z. B. sein Handy fallen lassen, dann hätte er ein Recht auf Schadenersatz gehabt. Private Tierhalter haften uneingeschränkt für alle Schäden, die ihre Haustiere verursachen.


xxp42  24.06.2025, 15:18

Das wünscht man sich so - als Hundebesitzer ;-)

Die juristische Wirklichkeit ist anders.