Mann sprüht meinen Hund mit Pfefferspray an, welche juristischen Möglichkeiten habe ich?

25 Antworten

Hallo,

eventuell könnte es sich um einen Fall von Sachbeschädigung handeln, da der Hund den Mann aber "bedroht" hat, könnte durchaus ein Rechtfertigungsgrund vorliegen und der Mann wäre "aus dem Schneider". Zivilrechtliche Ansprüche wären noch eine weitere Möglichkeit (etwaige Behandlungskosten), aber auch da sehe ich schwarz, da der Mann sich nur verteidigt hat.

Du kannst eigentlich froh sein, dass deinem Hund nichts schlimmeres passiert ist und der Mann keine Anzeige beim OA gemacht hat. Das "Der tut nix" ist nicht wirkluich eine hilfreiche Einwirkung auf einen Hund der bellend auf einen Passanten zu geht. Aus genau diesem Grund hat man es als Hundehalter schwer. Wenn du anderen Leuten begenest pfeif den Hund ran und leine ihn an - dann kommt sowas auch nicht mehr vor°!

Erstens: Der Hund geht bei Fuß oder an der Leine. Wenn er nicht hört MUSS er an der Leine gehen!

Zweitens: Es gibt einen Beißkorb... den man dabei haben sollte. Bei so großen Hunden sollte das eigentlich klar seien...!

Drittens: Du weißt nicht in welcher Stimmung der Hund ist. "Er tut nichts" hilft weder dem Hund noch dem Mann! Du hättest den Hund SOFORT an die Leine nehmen müssen!

LG Alex

Warum überlegst du nicht lieber, welche Fehler DU gemacht hast.

Warum nur sind immer die anderen schuld, wenn es um das eigene Fehlverhalten geht?

- Fast überall gilt ein Leinenzwang - wahrscheinlich auch dort, wo der Vorfall passiert ist? Dann hättest du grob fahrlässig gehandelt.

- Ein unangeleinter Hund hat IMMER sofort abrufbar zu sein - scheinbar greift deine Erziehung nicht so wirklich

- Ein Hund hat niemals einen Menschen zu bedrohen - und auf einen Menschen zuzugehen und zu bellen stellt schon eine Bedrohung dar.

- Die "der tut nix"-Hunde sind landläufig allgemein bekannt

- Anstatt dich verbal zu rechtfertigen (der tut nix) hättest du lieber den Hund gesichert und ihn "beschützt".

Wegen deiner Unfähigkeit musste dein Hund nun leiden.

§ 34 StGB - Rechtfertigender Notstand:

"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben,
Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat
begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt
nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen,
namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen
drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte
wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein
angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

Sicher ist immer zu fragen, ob die Gefahr (und so hat der Mann deinen Hund eben empfunden, er muss sich nicht erst angreifen und beißen lassen) ob das Spray das angemessene Mittel war. Aber sonst hätte der Mensch nur seine Hände oder Füße zur Abwehr verwenden können - und in die hätte der Hund dann beißen können.

Und Zeit, um alles ausführlich zu überlegen und gegeneinander abzuwägen, hat man in so einer Situation eher nicht.

An deiner Stelle wäre ich also sehr "still" und würde mich eher bei dem Mann und deinem Hund entschuldigen.

Der Hund hat noch nie jemanden gebissen.

Und der Mann muss nicht abwarten ob er vielleicht der erste ist.

Als Halterin eines Schäferhundrüden geht mir bei Leuten wie dir das Messer in der Tasche auf. Kein Wunder dass alle Leute Angst vor großen Hunden haben wenn Halter wie du unterwegs sind. Alle anderen baden das dann aus.

Selbstverständlich gehört ein Hund bei Fuß und - wenn man sich nicht 100% sicher sein kann dass er da bleibt- auch an die Leine wenn Fremde entgegenkommen. Das ist eine Frage der Höflichkeit und Rücksichtnahme.

Hast du zum einen die Erziehung so versaut dass er Menschen anbellt bleibt er an der Leine oder du musst zumindest doppelt vorausschauend sein und rechtzeitig anleinen das sich niemand bedroht fühlen kann.

Zuzuschauen wie der auf jemand zugeht und dann noch dumme Sprüche loslassen statt deinen "irritierten" Hund umgehend einzusammeln und dich zu entschuldigen ist dann noch der Gipfel.

Dein Hund tut mir leid aber den Passanten kann ich verstehen. Wenn mein Hund sich so benehmen würde wäre ich nicht überrascht wenn Leute aus Angst so reagieren.

Es nützt nichts, dem Passanten zu sagen, dass der Hund nichts tut. Erstens reagieren Tiere manchmal ganz anders, als du es als Halter voraussehen kannst und zweitens versetze dich in die Situation des anderen Menschen. Er kennt deinen Hund nicht und hat Angst, ist vielleicht in Panik geraten.

Warum leinst du den Hund nicht an? Dann kommst du nicht in solche Situationen. Du bist der Hundehalter und hast die Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Hund andere Menschen nicht bedroht. Anbellen ist eine Bedrohung. Das Verschulden liegt also bei dir.

Ich kann die andere Person verstehen. Offenbar ist er in Panik geraten, weil die Bedrohung ziemlich groß gewesen sein muß. Anzeigen wegen was?? Nein. Wenn er deinen Hund totgeschlagen hätte, hättest du eventuell zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gehabt. Tiere werden laut Gesetz wie eine Sache behandelt.

Leine deinen Hund in Zukunft an und passe besser darauf auf, dass Passanten nicht von ihm bedroht werden.

Bitterkraut  30.01.2016, 16:13

Nein, Tiere werden nicht lt. Gesetz wie Sachen behandelt. Deshalb haben wir ein Tierschutzgesetz, aber kein Sachenschutzgesetz. Allerdings kann ein Hund kein Schmerzensgeld einklagen oder keine Rente oder dergleichen. Im Zivilrecht werden die wie Sachen behandelt.

3