Kann man das BAB aufstocken mittels Amtrag oder ähnliches?

2 Antworten

War denn der Auszug wegen der Ausbildung notwendig, was sagt der BAB - Bewilligungsbescheid in Bezug auf eine mögliche Leistungsfähigkeit der Eltern, bekommst Du von den Eltern dein Kindergeld von derzeit 250 Euro, wenn Du noch unter 25 bist und was musst Du für deine Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?

Wenn beim Antrag korrekte Angaben gemacht wurden, ist von einer korrekten Berechnung auszuheben und dann gibt es auch nicht mehr als an Anspruch ermittelt wurde.

Dir steht natürlich frei einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch einzulegen.

Was hast Du denn an Bruttovergütung, ich gehe bei den 990 Euro ja von deiner Nettovergütung aus, also die Du aufs Konto bekommst ?

Könntest dann nur noch einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen, da könnte dann unter Umständen ggf.noch ein Anspruch auf eine monatliche Aufstockung bestehen.

Aber deine Nettovergütung und Kindergeld würden dann entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Vlastin23 
Fragesteller
 12.02.2024, 17:49

Die 990€ sind Brutto und ich lebe 160 km von meinen Eltern entfernt

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isomatte  12.02.2024, 18:01
@Vlastin23

Was bekommst Du denn Netto aufs Konto, wie alt bist Du und was genau steht denn im Bewilligungsbescheid ?

Dann war dein Auszug wegen der Ausbildung ja notwendig, dann müssten ggf.die Eltern bei Leistungsfähigkeit noch etwas zahlen, aber das muss aus dem Bewilligungsbescheid ersichtlich sein.

Wohnst Du nicht mehr bei deinen Eltern, dann steht dir dein Kindergeld von derzeit 250 Euro unter 25 Jahren zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Dein Unterhaltsanspruch läge derzeit bei min. 930 Euro, dass Kindergeld würde voll und deine Nettovergütung bis auf 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auf diese 930 Euro angerechnet.

Kommst Du auf min.diese 930 Euro oder mehr, wären die Eltern selbst bei Leistungsfähigkeit im Regelfall aus der Unterhaltspflicht raus.

Dann würde ich entweder den Bescheid einmal prüfen lassen oder einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen.

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Während einer Ausbildung bekommt man kein Gehalt.

Den BAB-Bescheid überprüfen (lassen) bzw. Antrag auf aufstockendes Bürgergeld stellen.

https://babrechner.arbeitsagentur.de/