Kann man dafür bestraft werden? Ausbildungsvertrag unterschrieben, aber Ausbildung nicht angetreten

10 Antworten

BBiG § 12 Rn 5 besagt, dass keine Schadensersatzansprüche oder Kosten an den Auszubildenden geltend gemacht werden können.

Soviel zum rechtlichen.

Menschlich hingegen ist es nicht fair dem Unternehmen gegenüber, keine Information zu geben, dass die Ausbildung nicht angetreten wird. Hier sollte wenigstens der Anstand bestehen, dem Unternehmen kurze Info bezüglich des Nichtantretens, damit diese die Chance hat, einen potenziellen Nachfolger zu suchen.

das ist nur moralisch zweifelhaft, aber juristisch zu regeln.

kündige den ausbildungsvertrag mit A schriftlich und fristgerecht (siehe fristen für die probezeit) zum ausbildungsbeginn und mit dem zusatz"vor ausbildungsbeginn"

nur wenn das ausdrücklich im vertrag mit androhung einer vertragsstrafe ausgeschlossen ist, geht es nicht. solche klauseln macht man in der regel mit führungskräften, aber nicht in standard-formular-ausbildungsverträgen.

Mal davon abgesehen, dass einem anderen Bewerber die Chance versaut wurde.

m91arc  28.01.2011, 00:00

In der heutigen Zeit ist das halt schwierig, und wenn man die Wahl hat kann man sie ja ausnutzen.

Survival of the fittest.

Falschenpost  28.01.2011, 11:10
@m91arc

der andere bewerber kommt ja jetzt zum zug

Hi,

schlechte Nachrichten

Und weil manchmal das Leben merkwürdige Streiche spielt, passiert es ganz schnell, dass man den Ausbildungsvertrag unterschrieben hat – und zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn kommt eine Zusage von einem Betrieb, in dem man den Wunschberuf lernen könnte. Was kann man unter solchen Umständen tun? Einer von beiden Betrieben muss eine Absage erhalten.

Um es gleich vorwegzunehmen: Ein Rücktritt ist nicht möglich. Eine ordentliche Kündigung ist das einzige, was Gültigkeit hat. Der Ausbildungsvertrag tritt erst mit dem Datum des Vertragsbeginns in Kraft, in der Zeit davor kann man nicht vom Vertrag zurücktreten, denn er hat ja noch keine Gültigkeit.

Link zum Text

http://www.lehrstellenratgeber.de/ausbildungsvertrag/ruecktritt-ausbildungsvertrag.html

Theoretisch kann die Firma a Schadensersatz verlangen wenn du nicht Antritts weil sie ja andere Bewerber deshalb weggeschickt hat. Allerdings hast du auch Probezeit und kannst darin ohne Angabe von gründen sofort wieder kündigen. Aber dazu müsstest du zumindest dort angetreten sein.Ich würde versuchen mit dem Chef venünftig und höflich zu reden. Der wird zwar sauer sein, aber die wollen auch keine Leute die dort nicht arbeiten wollen.