Kann man beim Mirconeedling das Geld zurückfordern, wenn man nach einer 3er Kur kein unterschied sieht. 350€ habe ich dafür bezahlt?
Hallo. Ich hatte ein Termin bei einer Kosmetikerin, für microneedling. Vor der Behandlung habe ich nach Fotos von anderen Patienten gefragt, wie es aussehen wurde . Die Ergebnisse waren toll . Sie hat mir empfohlen eine 3er zu machen , da nach dem ersten Mal kein unterschied zu sehen ist . Ich habe die 3er Kur durch und man sieht gar kein unterschied. Darauf habe ich sie auch angesprochen, wozu sie meinte das man bei microneedling nicht immer ein unterschied sieht, was sie mir vor der Behandlung nicht gesagt hat. Ich habe jetzt 350€ für nichts bezahlt. Kann ich das Geld zurück verlangen oder die Hälfte?
4 Antworten
Microneedling bei einer Kosmeikerin bringt auch nicht allzu viel...
Erstens dürfen die gar nicht so tief arbeiten wie es nötig wäre um eine Wirkung zu erzielen, zum Anderen arbeiten die da auch in der Regel nicht mit einem richtigen Gerät sondern nur mit einem Plastik Roller oder sowas und rubbeln da nur ein bisschen auf der haut rum.
Bei einem richtigen Microneedling, wie es nur von einem Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt werden darf dringen die Nadeln tief in die Haut ein und verursachen dort sehr viele kleinste Verletzungen die dann eben auch für die Wirkung verantwortlich sind. Das geht dann auch so tief dass es richtig blutet und die Haut danach für einige Tage stark gezeichnet ist von der Behandung. Da sollte man mit bis zu einer Woche Ausfallzeit rechnen nach so einer Behandlung. Nur dann, wenn die Haut auch richtig verletzt ist hat das auch eine Wirkung! Und deshalb dürfen Kosmetikerinnen auch sowas nicht machen
Durch das Heilen der kleinen Micro-Verletzungen wird die Haut angeregt Kollagen zu bilden und die Durchblutung wird verbessert. Das hat dann durchaus einen Effekt, kostet dann aber auch ein bisschen mehr also so eine Wellness Behandlung bei der Kosmetikerin. Und man muss eben auch eine vernünftige Heilungsphase einplanen, also die Behandlungen im Abstand von ca 8 bis 10 Wochen
Kann ich das Geld zurück verlangen oder die Hälfte?
nunja... die Frage ist, ob dir das den Weg vor's Gericht wert ist...
Ausserdem müsstest du auch nachweisen können, dass dir da was versprochen wurde was dann nicht eingehalten wurde und das Problem ist auch, dass eben die Behandlung von Kosmetikerinnen wie gesagt keine großartige Wirkung haben können und die Frage welche Vorstellungen du da hattest und wie weit die dann von dem Ergebnis entfernt ist. Ob du da jetzt persönlich einen Unterschied erkennst oder nicht kann ja subjektiv sein. Wenn du dich da nach einiger Zeit und den Behandlungen im Spiegel anschaust und denkst dass sich nichts verändert hat ist das ja keine objektive Feststellung. Sowas zu beweisen oder begutachten zu lassen wird kaum möglich sein. Wenn die Kosmetikerin sagt das sie schon findet dass deine Haut sich verbessert hat dann steht das die berühmte "Aussage gegen Aussage"... Und die Mühlen der Justiz mahlen auch langsam, bis das ganze dann tatsächlich verhandelt wird vergeht so viel Zeit, dass man dann auch argumentieren könnte dass eine Wirkung ja ohnehin dann nicht mehr zu sehen sein wird
aber ein Ergebnis sehe ich nicht
naja, das kannst du bei einer Kosmetikerin ja auch im Grunde nicht erwarten.
Eine Kosmetikerin ist im Grunde vor allem ein Wellness Angebot.
Da kannst du es dir eine Stunde lang gut gehen lassen und wirst verwöhnt, aber dass da von ein bisschen was auf die Haut schmieren irgendwelche Wunder passieren sollte man halt eigentlich nicht wirklich erwarten...
Alles was wirklich und vor allem nachhaltig was bringen würde dürfen Kosmetikerinnen gar nicht machen.
Wie gesagt... die Frage wäre, wenn du dein Geld zurück willst, wie wahrscheinlich das ist dass du damit Erfolg hast. Von ihr selbst wirst du wahrscheinlich kaum freiwillig was bekommen. Versuchen kannst du es natürlich.
Aber darüber hinaus müsstest du dann halt schon mit einem Anwalt dagegen vorgehen und am Besten vor Gericht ziehen, aber wie wahrscheinlich ist es da dann recht zu bekommen?
Ich würde es versuchen. Am besten mit einer formulierten Rückerstattungsforderung und Setz einer Frist. Dann ggf. rechtliche Schritte. Sie war ja jeweils behandelt, hat aber keinen Erfolg gezeigt bzw. das Versprechen nicht gehalten.
Noch besser wäre es Beweise zu sammeln, dass es grundlos nichts bewirkt hat.
Neee, der Vertrag wurde nicht auf Erfolg geschlossen, sondern auf die Dienstleistung.
Nein, denn die gebuchte Leistung und Zeit wurde erbracht.
Davor wurde ich aber nicht informiert das es nicht immer klappt. Mir wurde nur gesagt, dass es ein tolles Ergebnis wird
Ob das Ergebnis nun toll ist oder nicht liegt da im Auge des Betrachters. In dem Falle könnte jeder der Kunden nachher ankommen und Geld zurückfordern.
Bilder wurden vor der Behandlung und nach der Behandlung gemacht. Also es gibt wirklich gar kein unterschied
Die Frage ist, ob ein Erfolg geschuldet wurde. Ich vermute, dass das nicht der Fall ist.
Davon gehe ich auch nicht aus. Bei solchen Dingen kann man keinen Erfolg garantieren, das sollte klar sein.
Vielen Dank 🙏🏻. Ich habe sie darauf angesprochen, und meinte das ich kein unterschied sehe. Vor und Nach Bilder wurden gemacht . Da sieht man ebenfalls, dass es garkein Unterschied gibt. Sie selbst meint, dass jede Haut Anders sei. Ich verstehe, dass sie ihre Arbeit geleistet hat, aber ein Ergebnis sehe ich nicht