Kann ich nach einer Laser-Behandlung, bei einer Kosmetikerin mein Geld zurückverlangen?
Ich hatte vor 2 Wochen eine Laser-Behandlung, um meine Äderchen zu entfernen. Ich habe recht schnell bemerkt, dass die Kosmetikerin mich mit dem Laser verbrannt hat. Dies hat sich auch bestätigt. Daraufhin ging ich zu meinem Dermatologen, um zu erfahren, wie tief die Verbrennung ist. Zudem habe ich kein Patienteninformationsblatt erhalten.
Kann ich mein Geld zurückverlangen? Schließlich hat sie mich ja verbrannt.
Besten Dank für eure Hilfe.
1 Antwort
Also erstmal ist ein Leser, jemand der liest... (von andren Fehlern abgesehen)
Zweitens: Warum bist Du nicht gleich zum Dermatologen gegangen und hast die Laser-Behandlung dort fachgerecht durchführen lassen???
Eine Kosmetikerin ist kein Arzt - ich frage mich, ob sie überhaupt befugt ist, Laser-Behandlungen durchzuführen! Ein Patienteninformationsblatt bekommst Du nur bei Ärzten oder in Kliniken vor Operationen.
Du kannst nicht nur Dein Geld zurück, sondern Schadensersatz wegen der Verbrennungen verlangen, sofern der Dermatologe diese bestätigt.
Sowas würde ich fahrlässige Körperverletzung nennen...
Erstmal würde ich mich erkundigen, ob eine Kosmetikerin überhaupt Laser-Behandlungen durchführen darf - falls nicht, anzeigen!
Davon abgesehen würde ich mir die Verbrennungen vom Dermatologen bestätigen lassen, einen Brief schreiben und das Geld für den Pfusch zurückverlangen, außerdem Schadensersatz - wie viel, da würde ich mich bei Juristen erkundigen.
Auf jeden Fall ein Zahlungsziel von 14 Tagen angeben - sollte sie nicht reagieren oder die Wiedergutmachung ablehnen, würde ich die Presse informieren und sie verklagen.
Hätten Sie einen Tipp, wie da am besten vorgehen kann?