Kann man bei Alg1 eine Sperre ohne Eingliederungsvereinbarung bekommen wenn man sich nicht auf die Stelle bewirbt?
Person X bezieht seit kurzem Alg1 und er hat die letzten 3 Jahren im Sicherheitsbereich gearbeitet. Nun kriegt er eine Helferstelle bei ner Zeitfirma die nichts mit Sicherheit zutun hat mit Rechtsfolgebelehrung. Person X hat noch keine Eingliederunsvereinbarung unterschrieben. Kann man bei Alg1 eine Sperre ohne Eingliederungsvereinbarung bekommen wenn man sich nicht drauf bewirbt?
3 Antworten
Nein, wahrscheinlich gibt es dafür keine Sanktionen, vor allem, wenn er sich parallel dazu selbstständig auf Stellen bewirbt, die ihm wirklich zusagen. Da kommt es in der Regel auf die Zahl! der Bewerbungen an, nicht darauf, einen Vorschlag der Arbeitsagentur unbedingt umzusetzen. Wär ja auch Blödsinn, eine Arbeit anzunehmen, aus der man, z.B. Mangels Motivation schon nach kurzer Zeit wieder fliegt, und wieder beim Amt landet.
Wenigstens meine Sachbearbeiterin hat diese Argumentation gut verstanden und akzeptiert.
Logisch, also ja!
Und das hat mit der Eingliederungsvereinbarung Null zu tun!
Die Anforderungen und auch das Gehalt im Sicherheitsgewerbe sind im Übrigen nicht besonders hoch, weshalb mann dann auch unter Umständen andere Jobvorschläge annehmen sollte.
Ansonsten wird es als Ablehnung ausgelegt, dann folgt die Sperre.
Kann man.
Sollte in der Rechtsfolgenbelehrung auch drinstehen.