Kann man auch ohne Hartz 4 einen Antrag beim Jobcenter für eine Klassenfahrt machen?

7 Antworten

Klassenfahrt & Kostenübernahme: Wer kann Zuschüsse beantragen?

Ein grundsätzlicher Anspruch auf die Kostenübernahme besteht für Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II (Hartz 4)
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerber-Leistungen
Zuschüsse für Klassenfahrten ohne Hartz 4 – Geht das?

Familien, die keine Sozialleistungen beziehen und die Kosten dennoch nicht selbst tragen können, haben noch zwei andere Möglichkeiten:

  • An den Förderverein der Schule wenden: An vielen Schulen existieren Fördervereine, die sich auch um die Finanzierung von Klassenfahrten von hilfebedürftigen Schülern kümmern. Die Familien legen in der Regel ihre Finanzen offen und erhalten einen Zuschuss vom Förderverein.
  • Aktionen mit der Klasse durchführen: Um die Klassenfahrt-Kasse aufzubessern, können Veranstaltungen wie ein Flohmarkt oder ein Kuchenbasar durchgeführt werden.
  • Elternvertretung um Rat fragen: Gibt es keinen Förderverein, kann die Elternvertretung angesprochen werden. Häufig sind z. B. lokale Fördervereine ansässig, die sich um die Belange von Kindern und Jugendlichen kümmern. Diese oder auch örtliche Unternehmen sowie Banken und Sparkassen können um eine Förderung angeworben werden.
  • Bei einer Stiftung bewerben: Bedürftige und/oder begabte Schüler*innen können sich bei einer Stiftung bewerben und von der Stiftung Zuschüsse für Schulmaterialien und Klassenfahrten erhalten. Einen Überblick über die deutsche Stiftungslandschaft gibt der Bundesverband deutscher Stiftungen in seiner Stiftungssuche.
  • Zuschuss für die politische Bildungsreise: In einem besonderen Fall erhält die Klasse einen Zuschuss, wenn die Reise nach Berlin oder Brüssel geht. Im Rahmen einer politischen Bildungsreise, wenn mindestens zwei Informationsveranstaltungen im Bundesrat oder Europarat besucht werden, wird ein Fahrtkostenzuschuss nach Berlin oder Brüssel gewährt. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden sich auf den Seiten des Bundesrats.

Quelle: https://www.schulfahrt.de/ratgeber/reiseplanung/zuschuesse-und-kostenuebernahmen-beantragen-220.php

Nein !

Wenn keine Leistungen bezogen werden, bringt ein Antrag auch nichts, entweder ist zu viel anrechenbares Einkommen vorhanden, oder man hat trotz Bedürftigkeit keinen Antrag gestellt, oder aber man bezieht andere vorrangige Sozialleistungen.

Dann müsste man den Antrag auch da stellen, also z.B.bei Bezug von Wohngeld bei der Wohngeldbehörde, oder bei Kinderzuschlag bei der Familienkasse.

Agamemnon712  02.10.2021, 07:24
Nein !

Falsch, Frau/Herr "Experte" ...

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isomatte  02.10.2021, 07:29
@Agamemnon712

Du schon wieder !

Dann befrage einmal Freund Google !

Wenn das Einkommen gleich bzw. etwas höher wäre, dann kämen andere vorrangige Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag in Betracht und da wäre dann auch der Antrag zu stellen.

Ich habe dir schon gesagt, erst Schlau machen, bevor man so einen Unsinn von sich gibt.

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Ja, wenn das Einkommen in etwa dem "Hartz IV" - Niveau entspricht bzw. knapp darüber liegt.

Ja auch wer Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asyl erhält kann eine kostenübernahme beantragen.

Entweder wird das Geld direkt an die Schule gezahlt oder an einen selber.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.
isomatte  01.10.2021, 16:03

Korrekt

Aber da, wo man Leistungen bezieht und nicht beim Jobcenter, die sind nur dann zuständig, wenn man auch Leistungen von da bekommt.

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Ja klar ... bekommst aber kein Geld!

Früher haben wir halt in der Klasse Geld gesammelt oder die Schule hat es bezahlt!