Kann man Anschlussgebühr von 1&1 zurückverlangen, wenn man nur 2 Monate Kunde dort war und wegen mangelnder Internetverbindung sowie Störung eine Sonderkündi?

2 Antworten

Am besten fragst Du mal einen Anwalt. Und vielleicht noch nicht einmal so, dass er sich sogleich für Dich engagieren will! Denn dann gibt er Dir so oder so eine positive Prognose. Vielleicht fragst Du als 1&1-Kundenvermittler (die werden ja ständig und zuhauf mit schönen Geschenken ins Werbe-Engagement gelockt), ob der unzufriedene Kunde Dir nun an den Karren fahren könne, derweil er die Anschlussgebühr zurück haben möchte, nachdem er schon per Sonderkündigung aus den Vertrag wieder ausgestiegen sei.

Vielleicht hättest Du so die Chance, von einem Anwalt eine andere Sicht auf die Dinge und eine realistische Chancenabwägung geboten zu bekommen. Denn einerseits kann ich Dir nur recht geben, dass schon der Anschluss nur Sinn macht, wenn der Telekommunikationspartner auch mindestens für die vereinbarte Vertragszeit (vermutl. die üblichen 24 Monate) die versprochen Leistung bieten kann. Insofern ist die stets übliche Berechnung des Anschlussaufwandes bereits zu Beginn eines Vertrages eigentlich unlauter. Und da die Anschlussgebühr nicht innerhalb der Mindestvertragslaufzeit sozusagen abgestottert wird (mit einer Monatsumlage), ist der Anbieter der Telekommunikationsleistung auch nicht risikobeteiligt: Der Anbieter hält sich auf jeden Fall schadlos.

Aber da die Gepflogenheiten nun einmal so sind und man sonst keinen Vertragsabschluss hinbekommt, muss man wohl damit leben. Ist ja auch kein Problem, wenn alles reibungslos klappt. Aber wenn's mal nicht so klappt wie geplant, dann wird die Anschlussgebühr zur Abzocke.

Nur wegen 2 Monate, kann man den Vertrag nicht Kündigen.
Und je nach Anbieter etc. sollte im Jahr eine ca 90/95%tige Vefügbar sein.
Kann aber auch heißen das es 1-2 Wochen am stück kein Internet vorhanden sein kann.
Es kommt aber auch darauf an, WAS die Störung ist.
Ist das eine Hauseigene Störung, zählt das nicht mit.

Gefühlt zu viele anrufer melden auch störung oder langsames Internet und denken sie haben ein Sonderkpndigungsrecht, und am ende Stellt sich raus... WLAN...
Tja, wegen WLAN Störung, ist jeder Anbieter Rechtlich gesehen raus.