Kann man als Vermieter auch die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen wenn man Miete erhöht oder sollte man das lieber in einem separaten Schreiben machen?

2 Antworten

Du darfst die Nebenkostenvorauszahlungen exakt einmal im Jahr anheben und zwar nach der Zustellung einer Betriebskostenabrechnung, die eine hohe Nachzahlung ausweist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

burger3354 
Beitragsersteller
 28.04.2025, 15:42

Ok, also unmittelbar danach und paar Monate später geht nicht?

ChristianLE  28.04.2025, 15:55
@burger3354

Unmittelbar danach geht. Es braucht den kausalen Zusammenhang zur Betriebskostenabrechnungen. Man kann aber nicht einige Wochen später erhöhen. Es sei denn, der Mieter ist einverstanden.

Die Nebenkostenvorauszahlungen dürfen nur erhöht werden, wenn eine Abrechnung eine Nachzahlung für den Mieter ergibt.