kann man als privatperson ein auto bei einem händler zum nettopreis kaufen, bzw. welche voraussetzun

7 Antworten

Der Händler muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Er ist nicht berechtigt, dir den Wagen netto zu verkaufen. Wenn er das täte, würde die Steuer aus diesem vermeintlichen Nettobetrag später herausgerechnet und trotzdem vom Finanzamt vereinnahmt werden.

Gleiches gilt für Gewerbetreibende untereinander. Abgesehen vom Kleinunternehmer, kann der gewöhnliche Gewerbetreibende die Vorsteuer für das selbst genutzte Fahrzeug zunächst einmal abziehen. Je nach Feststellung der Höhe des Anteils der privaten Nutzung darf er sie aber auch wieder zurück zahlen ;-) Also: keine Umgehung möglich.

sEvEn16 
Fragesteller
 25.08.2013, 20:55

aber bei manchen händlern stand irgendwas von "kauf zum nettopreis möglich an gewerbetreibende" und irgendwas im zusammenhang mit export

jurafragen  25.08.2013, 20:57
@sEvEn16

Im Zusammenhang mit Exportmmacht das auch Sinn.

Nette Idee:-) Nur ist das nicht so, dass Du denkst dass der Wagen das in Step 1 günstiger wird, Du zahlst genau das, was ein Endverbraucher auch zahlt, nur kannst Du als Gewerbetreibender die gezahlte Vorsteuer aus dem Kauf wieder vom FA in der Umsatzsteuer Erklärung geltend machen. Nicht mehr und nicht weniger. Und nur wegen so einer Sache ein Gewerbe zu beantragen, scheint mir dann doch etwas zu übertrieben.

jedes Gut hat einen Nettopreis und einen Bruttopreis, egal ob Auto oder Brötchen. Der Unterscheidet sich dann auch nicht danach, ob ein gewerbetreibender das kauft oder eine Privatperson. Wenn ich als Privatmann ein Auto für 20.000 Euro kaufe, dann bezahlt der Gewerbetreibende auch 20.000 Euro dafür. Erst danach kommt der Unterscheid. Der preis von 20.000 Euro, den beide bezahlt haben, setzt sich aus 16.806 Euro preis für den Wagen und 3.194 Euro an Mehrwertsteuer zusammen. Da gibt es kein rütteln, und diese 3.194 Euro muss der Autohändler dann später auch ans Finanzamt abführen. Wenn es ein Neuwagen war, dann bekommt der Privatmensch eine Rechnung, auf der steht: Auto 20.000 Euro. Der Gewerbetreibende bekommt eine Rechnung auf der steht Auto 16.806 Euro plus Mehrwertsteuer 3.194 Euro. Diese 3.194 Euro kann sich der gewerbetreibende dann später vom Finanzamt zurückholen. Der muss ja auch für alles, was er so verkauft die Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen und darf die Mehrwertsteuer, die er selbst für eingekaufte Waren zahlt, davon abziehen.

Aber wenn Du jetzt ein Schein-Gewerbe anmeldest, um die Mehrwertsteuer zurückzubekommen, dann wäre das Steuerbetrug, da sind die entsprechenden Prüfer beim Finanzamt auch schlau genug, das zu bemerken. Und bei Gebrauchtwagen gelten noch Sonderregeln, da die oft ohne Mehrwertsteuer an- und wieder verkauft werden.

Der Verkäufer verkauft dir das Auto zu einem vereinbarten Preis. Ob der nun netto oder brutto genannt wird, ist unerheblich. Dieser Preis wird auch, wenn er an beiden Kunden dasselbe verdienen will, sich nicht zwischen gewerblichen und Privatkunden unterscheiden. (Die Gewährleistung bei der Kalkulation mal außer acht lassend.)

Er muss anschließend 1-(1/1,19) * 100 % dieses Kaufpreises an das Finanzamt abführen. Das gilt immer und für jeden.

Der Unterschied ist nur, dass ein gewerblicher Käufer, sofern er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (das sind fast alle außer Banken, Versicherungen etc.) oder ein Exporteur diesen Betrag vom Finanzamt erstattet bekommt, wodurch er den Wagen faktisch um diesen Betrag billiger erhält.

"Kauf zum Nettopreis möglich" ist also nicht ganz richtig, auch wenn es im Ergebnis für den Käufer auf dasselbe hinausläuft.

Was meinst du mit "Netto"? Ohne Umsatzsteuer? Der Händler muss immer die USt. draufschlagen, aber wenn Du selber umsatzsteuerpflichtig bist, kannst Du die als Vorsteuer absetzen.. Das FA setzt bei Kfz aber gerne einen Privatanteil an.