Kann man als Minderjähriger mit seinem Geld kaufen was man will?

17 Antworten

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Also ich hab mich mal schlau gemacht:

Hier greift rein rechtlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). D.h. das du zunächst nach Paragraph 106 beschränkt Geschäftsfähig bist.

§ 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

D.h. sozusagen das du keine Geschäfte abschließen kannst ohne deine Eltern. Außer es handelt sich um Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie z.B. ein Eis.

 

§ 110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Also rechtlich gesehen kannst du dir nur das Handy kaufen, wenn dein Vater zustimmen würde. Macht er aber nicht, deshalb gilt der nächste Paragraph.

§ 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Also hast du schlechte Karten das Handy zu bekommen. Aber du kannst ihn ja noch mal versuchen zu überreden. ;-)

Mit 14 bist du beschränkt Geschäftsfähig

 

Vorherige Zustimmung der Eltern

Ein Kind kann grundsätzlich einen Vertrag schließen, zu dem vorher zugestimmt wurde. Wenn also dem Nachwuchs erlaubt wurde, sich ein Mountainbike seiner Wahl für maximal 1.000 Euro zu kaufen, dann kann es diesen Vertrag ohne die Anwesenheit seiner Erziehungsberechtigten rechtswirksam begründen. Kauft das Kind hingegen ein Rad, dass teurer ist, so kann die Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden, denn dieser Vertragsinhalt war nicht mehr von der Zustimmung der Eltern gedeckt.

 

Solltest mal nach beschränkt Geschäftsfähig suchen (Bis zu deinem 18. Lebensjahr), da findest du alles nötige.

 

Grüße, Lata

Hier greift der Taschengeldparagraph. Man darf von seinem Taschengeld kaufen was man will, genau dafür ist es ja da.

Ein Handy darf man also auch als Jugendlicher kaufen. Nur wird das leider nichts nützen, denn den passenden Handyvertrag darf man nur abschließen wenn man volljährig ist bzw. die Eltern oder der Vormund unterschreiben den vertrag und übernehmen die Verantwortung.

Also steht dem Kauf eines billigen Handys (iPhone kann man nicht von einem normalen Taschengeld kaufen) steht nichts im Wege, aber es nutzt nichts ohne Vertrag, man kann damit höchstens den Notruf wählen.

Also ich würde sagen, das kommt darauf an, wieviel Taschengeld du erhälst und wie teuer das Handy ist. Einen Vertrag kannst du natürlich nicht abschliessen, aber wenn du nur ein Handy ohne Vertrag kaufst, das im Rahmen deines Taschengeldes liegt, müsste es theoretisch möglich sein. Im übrigen kann ein Jugendlicher viele Dinge, die er selber kaufen möchte schon entscheiden, solange es keine anstössigen oder gefährlichen oder vielleicht illegalen Dinge sind und die eben auch altersgerecht sind. Das Taschengeld soll ja dazu dienen zu lernen sich sein Geld einzuteilen, eventuell auch mal auf etwas zu sparen, allerdings muss man dann auch lernen mal vielleicht eine Weile ohne Geld auszukommen, wenn man schon schnell alles ausgegeben hat. Wie soll man denn sonst als Erwachsener zurecht kommen, wenn man noch nie vorher über sein Geld entscheiden konnte.

Ein Handy darfst Du kaufen, wenn Du dieses Handy in einer Summe bezahlen kannst und kein Mobilfunkvertrag damit verbunden ist. Einen Mobilvertrag mit subventioniertem Handy darfst Du nicht abschließen, da es sich dabei um einen Ratenzahlungsvertrag handelt.