Kann Jobcenter bestehende Nachzahlungen mit Überzahlungen verrechnen?
Hallo,
Ich habe am Anfang des Monats ein Schreiben vom Jobcenter bekommen das eine Überzahlung vorliegt da mein Partner seit 6 Monaten mit mir zusammen wohnt und Arbeitet (Ich selbst bin noch in Elternzeit und daher stocken wir momentan auf da noch 2 kinder im Haushalt sind )und bisher ein niedriger Lohn als bisher von dennen angenommen angerechnet wurde obwohl wir jeden Monat Lohnbescheide eingereicht haben jetzt wollen sie 800 Euro zurück. Zeitgleich habe ich aber ein Schreiben bekommen das ich eine Nachzahlung erhalte wegen Schwangerschaftsmehrbedarf da ich aktuell wieder Schwanger bin in der 18 Woche dieses Geld erhalte ich nun aber nicht wegen dieser angeblichen Überzahlung was ja nicht mein Fehler war .Ist das Rechtens sie hätten ja sonst gleich schreiben können wird verrechnet oder?
Vielen Dank für Antwort
4 Antworten
Das nennt man Aufrechnung und steht im BGB:
Ich denke nicht.
Gehe bitte mal in eine Beratungsstelle für ALG - II - Empänger.
Das kommt auf die Summenverhältnisse ( Betrag der Überzahlung vs. zustehender Nachzahlung ) an , und daneben noch auf die Frage, ob diese Aufrechnung zu einer Minderung der zustehenden Regel - Grundleistung geführt hat.
Ein entsprechender Leistungs- / bzw. Änderungsbescheid müßte in Kürze diesbezüglich ja postalisch bei Dir eintreffen .
Ansonsten gehst Du Montag mal persönlich zur Leistungsabteilung Deines Jobcenters und versucht dort die Sachlage zu klären.
Du würdest doch auch nichts gewinnen, wenn du das Geld bekommen würdest, und es dann für die Rückzahlung verwenden müsstest. Den Aufwand kann und darf man sich sparen.