Kann Jobcenter bestehende Nachzahlungen mit Überzahlungen verrechnen?

4 Antworten

Ich denke nicht.

Gehe bitte mal in eine Beratungsstelle für ALG - II - Empänger.

Das kommt auf die Summenverhältnisse ( Betrag der Überzahlung vs. zustehender Nachzahlung ) an , und daneben noch auf die Frage, ob diese Aufrechnung zu einer Minderung der zustehenden Regel - Grundleistung geführt hat.

Ein entsprechender Leistungs- / bzw. Änderungsbescheid müßte in Kürze diesbezüglich ja postalisch bei Dir eintreffen .

Ansonsten gehst Du Montag mal persönlich zur Leistungsabteilung Deines Jobcenters und versucht dort die Sachlage zu klären.

Du würdest doch auch nichts gewinnen, wenn du das Geld bekommen würdest, und es dann für die Rückzahlung verwenden müsstest. Den Aufwand kann und darf man sich sparen.