Kann im 6.Jahr der Privatinso noch der Lohn gepfändet werden?

6 Antworten

Hallo,

im Oktober 2012 hast Du ganz sicher nicht die Restschuldbefreiung erhalten, sondern diese wurde zum Ende der Wohlverhaltensphase angekündigt. Normalerweise sollte die Restschuldbefreiung Ende Juli 2014 vom Gericht festgestellt werden.

Da Du offensichtlich in der letzten Zeit nichts vom Insolvenzgericht gehört hast, ist die Restschuldbefreiung offensichtlich (noch) nicht ausgesprochen worden.

Dummerweise ist es tatsächlich so, dass der Arbeitgeber weiterhin den pfändbaren Anteil des Gehaltes an den Treuhänder überweisen muss, bis das Gericht den Vorgang abgeschlossen hat, auch wenn es über die 6 Jahre hinausgeht. Allerdings muss der Treuhänder das zuviel gezahlte Geld nachher wieder zurücküberweisen.

Ich würde morgen einfach mal beim Insolvenzgericht anrufen, Telefonnummer findest Du auf den Bescheiden. Für den Anruf brauchst Du noch Dein Aktenzeichen. Du wirst dann mit dem für Dich zuständigen Rechtspfleger verbunden und mit dem kannst Du praktisch alle Fragen und Problem besprechen. Ein P-Konto ist natürlich völliger Unsinn.

Wenn Du den Beschluss der Restschuldbefreiung bekommen hast können die Gläubiger (allerdings nur die Du angemeldet hattest) Deinen Lohn nicht mehr pfänden, sowas geht nicht und ist Unsinn. Wenn der Arbeitgeber das tun würde dann würde er sich strafbar machen.

Wenn Du neue Schufen hast können diese Gläubiger wohl pfänden.

Die Privatinsolvenz laeuft bis einschliesslich Juli 2014. In dieser Zeit darf von deinen Glaeubigern nichts gepfaendet werden. Wenn du danach die Restschuldbefreiung bekommst, dann bist du wieder schuldenfrei.

Es kann nur dann etwas gepfaendet werden, wenn dieser Glaeubiger nicht in dem Verzeichnis aufgefuehrt ist, das du ausfuellen musst, wo alle Glaeubiger drin stehen.

Am besten setzt du dich mit deinem Insolvenzverwalter einmal in Verbindung und fragst was du da machen kannst.

DwarfEnt  13.08.2014, 19:10

Die Antwort ist nur zum Teil richtig.

Die Restschuldbefreiung schließt ALLE Altschulden ein, auch die, die nicht im Gläubigerverzeichnis aufgeführt worden sind.

Das Insolvenzverfahren ist dazu ein, eine komplette Schuldenbereinigung durchzuführen. Solange ein Schuldner nicht nachweisen kann, dass er schuldhaft vom Schuldner nicht ins Gläubigerverzeichnis aufgenommen worden, werden auch seine Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst.

Ich verstehe nicht ganz ......Deine Inso wurde im Juli 2008 eröffnet ? Demnach sollte sie im Juli 2014 beendet sein ! Hast du keinen Beschluss vom Gericht bekommen ? Den Beschluss zur Restschuldbefreiung vom 31.10.2012 war , so nehme ich jetzt einfach mal an , die Aufhebung des Insolvenzverfahrens . Quasi der Beginn deiner Wohlverhaltensphase . Da heißt es immer so schön " wird dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt werden , sofern er sich wohl verhält " . Pfändungsfrei bist du erst nach Beendigung deiner Insolvenz . Wir haben August 2014 , demnach sollte das Thema durch sein . ????

ooh das ist alles ein bisschen complicated & nicht ganz so durchschaubar .. aber was ich Dir raten kann, wenn Du über ein normales konto verfügst, dann geh zur bank und sag, das Du gerne ein p konto (pfändungsfreies konto) haettest, den niemand wird hier pfänden koennen, noch die Gerichtsvollzieherin, noch iwelche gläubiger oder sonst wer .. hast allerdings nur ein max. freibetrag von 1500€, ich glaube .. kostet auch nichts oder so ..

Hexe121967  12.08.2014, 15:31

ich weiss nicht was ihm das p-konto bringen soll wenn sein gehalt bereits gepfändet wird. er muss das ganze mit dem insolvenzverwalter durchsprechen.