Kann ich währen der Probezeit einfach gehen?

5 Antworten

Zunächst kommt es darauf an,was im Arbeitsvertrag in Bezug auf Kündigung vereinbart wurde.Was dort steht,ist maßgebend. Ist im Arbeitsvertrag nichts zur Kündigung vermerkt,gilt die gesetzliche Kündigungsfrist lt. § 622 BGB, und das sind zwei Wochen während der Probezeit.

Der vorgesehene neue Arbeitgeber sollte sich im Arbeitsrecht schon auskennen und wissen,dass es Kündigungsfristen gibt,und diese auch akzeptieren.

Der andere Weg wäre ein Gespräch mit dem bisherigen Arbeitgeber, um eventuell einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.

Das kann man natürlich nicht. Als Arbeitgeber wäre ich auch nicht begeistert, wenn der neue Arbeitnehmer von heute auf morgen kommen kann. Dann haut er wahrscheinlich auch genau so wieder ab. Während der Probezeit hast du mindestens 14 Tage Kündigungsfrist. Sonst machst du dich schadensersatzpflichtig.

hattu53  07.10.2010, 11:19

Nenne mir doch bitte die Fundstelle für 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit. Wir praktizieren seit Jahren von einem Tag auf den nächsten. Verstösst das etwa gegen eine gesetzliche Regelung? Welche?

lenzing42  07.10.2010, 11:27
@hattu53

Hier die Fundstelle:

§ 622 Abs. 3 BGB :

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

hattu53  07.10.2010, 16:48
@lenzing42

Danke! Werden wir ab jetzt berücksichtigen.

in der probezeit kannst du jederzeit ohne angabe von gründen kündigen. dein chef aber auch. setz ein schreiben auf und gut ist.

DerHans  06.10.2010, 20:40

Hört sich zwar gut an, ist aber vollkommen falsch.

katti1980  07.10.2010, 12:22
@DerHans

in wie fern? mir ist bekannt das arbeitgeber und arbeitnehmer in der probezeit jederzeit ohne angabe von gründen das arbeitsverhältnis kündigen können. auch wenn ein grund vorliegt zb ein neuer job, muss man das nicht angeben. was soll daran jetzt falsch sein???

Welche Kündigungsfrist wurde (für den Zeitraum innerhalb der Probezeit) schriftlich vereinbart?

bmgandre18 
Fragesteller
 06.10.2010, 19:55

6 Monate !

Das kann er. Allerdings muss er das dem Arbeitgeber spätestens am Tag zuvor mitteilen.

lenzing42  07.10.2010, 11:14

Falsch.

hattu53  07.10.2010, 11:17
@lenzing42

Toller Kommentar! Was ist denn richtig und wo stehts?

lenzing42  07.10.2010, 11:28
@hattu53

Hier die Fundstelle:

§ 622 Abs. 3 BGB :

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.