Kann ich vom gebrauchten Quad Kaufvertrag zurücktreten?

2 Antworten

Hallo. Bei jedem Gegenstand den man von einem Händler kauft, hat man 2 Jahre Gewährleistung. Bei gebrauchten Gegenständen kann der Händler diese Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen. Wenn innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel auftritt wird davon ausgegangen, das der Mangel schon beim Kauf da war, und der Händler muß dem abhelfen. Nach 6 Monaten muß der Käufer nachweisen das der Mangel schon beim Kauf da war. Eine Garantie geht darüber hinaus. Solange die Garantie gilt, muß der Verkäufer in jedem Fall einem Mangel abhelfen. Manchmal werden in solchen Garantieverträgen aber bestimmte Mängel ausgeschlossen. Wenn nun ein gekaufter Gegenstand mangelhaft ist, muß der Käufer das dem Verkäufer mitteilen, und der Verkäufer muß dann abhilfe schaffen. Dabei kann der VERKÄUFER entscheiden, ob er nachbessern (also reparieren), umtauschen oder rückabwickeln will. Wenn man dem Verkäufer 1 x die Gelegenheit gegeben hat den Mangel so abzustellen wie er es wollte, und der Mangel tritt dann wieder auf, kann man vom Vertrag zurücktreten. Das Problem bei dir wird nun sein, das es ja vermutlich nicht 3 x der gleiche Mangel war, sondern 3 verschiedene Mängel. Du sagst nun das ist egal, weil es ja immer den gleichen Gegenstand betraf. Der Verkäufer wird sagen, daß es 3 verschieden Mängel waren, die er jedesmal repariert hat. Keine eindeutige Sache also. Außerdem musst Du dir im klaren darüber sein, daß der Verkäufer das Quad sicherlich nicht freiwillig zurücknehmen wird. Da wirst Du also in jedem Fall vor Gericht gehen müssen. Und wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, musst Du die Gerichtsgebühren und die Kosten deines Rechtsanwaltes erst mal bezahlen. Nur wenn Du vor Gericht tatsächlich Recht bekommen solltes, muß der Verkäufer auch diese Kosten erstatten. Das will also gut überlegt sein. Ich bin auch grundsätzlich kein Freud davon solche Sachen vor Gericht zu tragen, sondern finde man sollte das untereinander ausmachen. Ich würde daher einen Brief PER EINSCHREIBEN an den Verkäufer schicken. Darin führst Du nochmal die Mängel auf die das Quad schon hatte, und welchen Mangel es jetzt hat. Dann setzt Du dem Verkäufer eine letzte Frist zur Nachbesserung und kündigst an bei weiteren Mängeln vom Kaufvertrag zurücktreten zu wollen. Dieser Brief hat dann auch den Vorteil, daß alle Mängel festgehalten wurden. Denn auf jedes Teil das der Verkäufer repariert beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Und gerade bei irgendwelchen Klopfgeräuschen kann das ja alles mögliche sein. Wenn der Verkäufer vielleicht auf die Idee kommt ein paar Bananenschalen in dein klopfendes Getriebe zu drücken, oder Slick50 in den klopfenden Motor einzufüllen, um so irgendwie über die Garantiefrist hinauszukommen, dann kannst Du später wenigstens beweisen das dieser Mangel schon mal aufgetreten ist.

Einfach zurücktreten kannst du nach acht Monaten nicht mehr, da ist jede Frist abgelaufen.

Aber vieleicht hast du eine Chance wenn du sagst du würdest über den Zustand des Quads getäuscht. Kommt natürlich auch darauf an was dazu im Kaufvertrag stand. Und wie die kollant der Verkäufer sich zeigt.