Kann ich Teile meiner Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger zum Rettungshelfer anerkennen lassen?

4 Antworten

Hi,

ein eindeutiges Jein - der Rettungshelfer ist nicht bundeseinheitlich geregelt, folglich kochen die Bundesländer "ihr eigenes Süppchen". Gegebenenfalls gibt es landesrechtliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen, in denen die Möglichkeit genannt werden kann.

Auf Antrag bei der zuständigen Behörde (i.d.R. Regierungspräsidium oder Landesamt für Gesundheit und Soziales) kann eine Anrechnung vorhandener Qualifikationen erfolgen - sie muss es aber nicht.

Für GuK wird in der Regel nur das Klinikpraktikum angerechnet; je nach erfolgten Einsatz während der Ausbildung z.T. auch nur teilweise.

Nachdem ein solcher Antrag durchaus etwas an Bearbeitungszeit (und Nerven) erfordert, musst Du dir selbst die Sinnfrage stellen - die (beim RH üblichen) zwei Wochen Klinik sind weitaus schneller und stressfreier rum, als dass der Antrag durch ist.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In NRW gibt es da nichts in der Art. Hier dauert der Rettungshelfer NRW auch nur 80 Stunden plus 80 Stunden Rettungswachen Praktikum. Selbst wenn du den Rettungssanitäter machst ist es nicht einfach da etwas anerkannt zu bekommen. Wenn kannst du dir das Krankenhauspraktikum anerkennen lassen. Das setzt aber voraus, dass du nachweisen erbringen kannst in den geforderten Abteilungen gewesen zu sein und auch entsprechend vorgesehene Aufgaben übernommen zu haben, die sich teilweise von den einer Pflegekraft unterscheiden können.

Frage einfach mal bei einer Hilfsorganisation bei der zuständigen Person für Ausbildung nach, diese werden dir weiterhelfen. Ich hätte mal Kontakt mit einem Gesundheits- und Krankenpfleger in der Notaufnahme, er hat seine Ausbildung auf den Rettungssanitäter angerechnet bekommen, er musste keinen Grundlehrgang machen und vom Krankenhauspraktikum nur die Hälfte, das Lehrrettungswachenpraktikum und den Abschlusslehrgang musste er vollständig absolvieren. Es kann aber landesrechtliche Unterschiede geben. Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Erenenenen  09.09.2019, 10:00

Keinen Grundlehrgang ?

Mich denke da hast du was falsch verstanden, höchstens ist für ihn der Erste Hilfe-Kurs weggefallen

0
Rollerfreake  09.09.2019, 15:04
@Erenenenen

Nein, so hat er mir das erzählt, keinen Grundlehrgang und dadurch, dass er als GuK in der Notaufnahme tätig ist, ist auch dieser Teil weggefallen. Er hat das beim DRK gemacht, fährt dort jetzt ehrenamtlich/nebenberuflich im RD als RS. Ich weiß nicht, vielleicht ist er auch einfach ein "Schwätzer", die Unterlagen habe ich ja nicht gesehen sondern habe nur seine Erzählungen. Ich habe vor längerer Zeit mal irgendwo gelesen, dass eine Kürzung des 520- Stunden Programms bei Vorausbildung möglich ist, nur den Abschlusslehrgang mit Prüfung zum RettSan muss jeder zwingend machen und natürlich das RD Praktikum. Naja, faktisch kann ich jedenfalls nicht nachprüfen was er da erzählt hat.

0

Ich wüsste weder, dass das geht, noch bei welchen Ausbildungsinhalten das sinnvoll wäre. Die fachlichen Überschneidungen dürften sehr marginal sein.

Rollerfreake  08.09.2019, 21:45

Also ich hatte mal Kontakt zu einem Krankenpfleger in der Notaufnahme, er hat den RS gemacht und musste keinen Grundlehrgang machen und vom Klinikpraktikum nur 80 Stunden Anästhesie, den Rest normal. Kann aber auch landesrechtliche Unterschiede geben.

1
Erenenenen  09.09.2019, 10:01
@Rollerfreake

Nein, da hast du wohl was falsch verstanden...

der RS ist auch bundesweit einheitlich im 520h-Programm geregelt

0