Kann ich Steuernachzahlungen durch zusätzliche Anschaffungen verhindern?

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Wenn dein Steuerberater dich bzgl. des lfd. Steuerjahres anrief und dir die Mitteilung machte, kannst du soweit die Möglichkeiten für die der Absetzung bestehen, diese ausschöpfen.

Wenn die Mitteilung allerdings dem bereits abgelaufenen Steuerjahr betreffend ist, funktioniert im Nachwege nichts.

Fazit; Anfang des 4. Jahresquartal bereits überschlägig die Steuerschuld des lfd. Steuerjahres überschlägig ermtteln und entsprechend handeln.

baghera  30.09.2012, 10:15

sehr richtig! im übrigen hast du einen steuerberater (wieso berät er dich nicht (rechtzeitig) wie der name schon sagt?), wieso fragst du dich bzw. uns jetzt?

egal - du musst bedenken, dass du das geld trotzdem ausgibst! eine anschaffung, sollte sie nachweislich steuermindernd wirken, muss ja auch finanziert werden. du wählst mit einer anschaffung nur einen anderen weg für deine ausgabe. das geld geht nicht an´s FA, sondern in deine anschaffung. wenn sie sinnvoll ist, ist das ja ok.

aber manche leute kaufen bzw. finanzieren alles mögliche, nur um steuern zu ´sparen´ und stehen am ende mit leeren händen bzw. schulden da.

also, im LAUFENDEN geschäftsjahr kannst du noch entscheiden, wie du dein geld kanalisierst - an´s FA oder in eine anschaffung. ausgeben wirst du es in jedem fall.

McClain123  30.09.2012, 15:28
@baghera

Stimmt so nicht: Anschaffungen wirken sich schneller aus, wenn man sie nicht im laufenden Wirtschaftsjahr kauft, sondern erst danach.

Beispiel: Kauf PC für 1200 EUR Alternative 1: Kauf am 1. Oktober 2011 somit kann ich 1200x33,33%AfAx3/12zeitanteilig=100€ absetzen. Alternative 2: Kauf irgendwann in 2012, 2013 oder 2014 Bildung IAB: 1200x40%=480€ in 2011 absetzen

Im laufenden Jahr kann man Gewinne vor allem bei Einnahmen-Überschussrechnung nur mittels Wareneinkäufe noch steuern. Anschaffungen sind da kontraproduktiv.

helmutgerke  10.01.2013, 14:14
Wallia, bedanke mich für den "Stern"

Eine private Anschaffung hat mit einer Steuernachzahlung nichts zu tun. Du wirst zahlen müssen wie jeder andere auch.

Man kann auch Anschaffungen für ein vorangegangenes Kalenderjahr geltend machen. Du kannst einen Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG bilden. Somit kannst du bis zu 40% von geplanten Anschaffungen bereits absetzen. Wenn du z.B. einen Investitionsabzugsbetrag für neue Büroeinrichtung (vorr. Anschaffungskosten 10000€) in 2011 bildest, kannst du 4000€ in 2011 noch absetzen. Du musst die Büroeinrichtung dann tatsächlich bis 31.12.2014 kaufen, sonst wird dieser wieder rückwirkend aufgelöst. (Hast also 3 Jahre Zeit)

blackleather  30.09.2012, 13:55

Damit spart man aber keine Steuern; man verschiebt sie nur von einem Jahr zum anderen. Die Fragestellung "Kann ich Steuernachzahlungen durch zusätzliche Anschaffungen verhindern?" legt aber eher nahe, dass es darum geht, die Steuerzahlung endgültig zu vermeiden.

Wenn es nur darum ginge, eine Nachzahlung zu vermeiden, lege doch ansonsten der Gedanke an höhere Vorauszahlungen wesentlich näher als der an einen IAB.

McClain123  30.09.2012, 15:21
@blackleather

Er fragt doch in der Überschrift eindeutig ob er Steuernachzahlungen durch zusätzliche Anschaffungen verhindern kann. Da ist der IAB die einzig wahre und sinnvolle Lösung. Höhere Vorauszahlungen dann als Antwort anzupreisen ist Schwachsinn.

Der IAB ist keine reine Steuerverschiebung. Man hat eine Steuernachzahlung ja nicht durch Zufall, sondern weil der Gewinn höher ist. Mit dem IAB kann man diese Spitzen glätten und somit effektiv Steuern sparen. Glättet man Gewinne nicht zahlt man aufgrund der Steuerprogression unnütig Steuern. Außerdem kann man durch den IAB Wirtschaftsgüter schneller abschreiben und dadurch besser steuerlich geltend machen. (Gut, jetzt kannst du wieder einwenden, dass schneller Abschreibung auch wieder nur ein verschieben ist ;-)

stimme helmutgerke zu! im übrigen hast du einen steuerberater (wieso berät er dich nicht (rechtzeitig) wie der name schon sagt?), wieso fragst du dich bzw. uns jetzt?

egal - du musst bedenken, dass du das geld trotzdem ausgibst! eine anschaffung, sollte sie nachweislich steuermindernd wirken, muss ja auch finanziert werden. du wählst mit einer anschaffung nur einen anderen weg für deine ausgabe. das geld geht nicht an´s FA, sondern in deine anschaffung. wenn sie sinnvoll ist, ist das ja ok.

aber manche leute kaufen bzw. finanzieren alles mögliche, nur um steuern zu ´sparen´ und stehen am ende mit leeren händen bzw. schulden da.

also, im LAUFENDEN geschäftsjahr kannst du noch entscheiden, wie du dein geld kanalisierst - an´s FA oder in eine anschaffung. ausgeben wirst du es in jedem fall.

zu deiner letzten frage: bitte deinen steuerberater (sofern du es nicht selber kannst), dir ca. vor dem letzten quartal des laufenden jahres einen überschlag zu machen. dann kannst du rechtzeitig reagieren.

Wenn Du ein Spitzenverdiener wärst und einen theoretischen Steuersatz von 50% hättest.

Du kaufst vor Weihnachten noch für 5.000 Euro etwas für den Betrieb. Selbst wenn man das nicht abschreiben müssten, würdest Du maximal 2.500 Euro Steuern sparen.

Ich weis nicht ob es Sinn macht 5.000 Euro auszugeben, damit man 2.500 Euro Ausgabe spart.