Kann ich mit 17 Jahren aus der Kirche austreten?
Bin offiziell noch ein Kirchenmitglied und Christ obwohl ich nicht dran glaube.
12 Antworten
Natürlich, schau mal HIER:
Der Austritt muss in Deutschland je nach Bundesland entweder vor dem Amtsgericht (in Berlin, [24] Brandenburg und Nordrhein-Westfalen) oder vor dem Standesamt/Bürgeramt (andere Bundesländer) erklärt werden. Ein Austritt per Brief ist nur mit notarieller Beglaubigung möglich. In Bremen kann der Austritt alternativ auch bei kirchlichen Stellen erklärt werden. [25] Es muss ein Lichtbildausweis mitgebracht werden. Bei Verheirateten wird teilweise auch die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch verlangt.
Du kannst es ab 15 machen.
Man muss das vierzehnte Lebensjahr "vollendet" haben.
Das vierzehnte Lebensjahr vollendet man an seinem 14. Geburtstag.
Nicht ganz korrekt. Das 14. Lebensjahr muss angefangen haben. Ab 14 ist man religionsmündig laut Gesetz.
Du kannst in Deutschland einen Kirchenaustritt der Großkirchen und freikirchlicher Sekten ab dem 14. Lebensjahr selbst vornehmen. In jedem Bundesland beim Amtsgericht möglich, oder in manchen (nicht allen) Gemeinden beim Einwohnermeldeamt.
Von einem Austritt bei Kirchlicher Stelle rate ich immer ab, da die Kirchen dann bei deinem Tod oder großem Erbe behaupten du seist noch Mitglied um Geld für angebliche Mitgliedsjahre zu kassieren. In München, Beilngries und Weilheim in Oberbayern sind mir persönlich solche Fälle bekannt. Seit 2018 sind die Kirchen als gefährliche Kulte (Sekte) in der EU aufgrund dessen registriert weil sie nichts in den letzten 20 Jahren gegen Kindesmissbrauch unternommen haben. Sekten sind gefährlich und nehmen ihre Opfer gewissenlos aus. Leben dann damals anwesende Zeugen nicht mehr oder verlierst du das Papier beim Amtsgericht kann es zu Problemen führen.
Sorry aber der kirchliche Austritt ist so sehr wohl möglich und im Kirchenrecht festgehalten. Als Geistlicher und Seelsorger kenne ich eben diese Fälle selbst und man hat die alle paar Jahre. Der Zensus belegt dies ebenfalls, da er 5 Millionen Menschen die angeblich Mitglied in der Kirche sind als Tod oder andersgläubig ausweist.
Der Sektenbeauftragte des Bundestags, oder die Vereinigung der Psychiater in Deutschland sowie alle Hilfestellen haben hierfür Beispiele. Im Ärzteblatt wird das auch immer wieder in Bezug auf die Frage aufgeworfen, ob Kirche krank macht.
Ich helfe in einer Tagesstätte aus und da haben wir eine Frau die deshalb krank wurde. Sie war zuvor in der Evangelischen Kirche angestellt und ist deshalb in Frührente gegangen, krankheitsbedingt.
Wie geht der kirchliche Austritt von statten in Deutschland? Wenn mir jemand ins Pfarrbüro ein Schreiben schreibt, dass er austreten will, schicke ich ihn zum Standesamt.
Eigentlich müsste das Pfarramt das auch tun. Das mit dem Standesamt/Einwohnermeldeamt (je nachdem wo es angesiedelt ist) kam in den 80er Jahren dazu, da die Kirche massiv Austritte ignoriert hat. Das hat der Sektenbeauftragte des Bundes in Zusammenarbeit mit Zeugen Jehovas als Seelsorger, die damals etwa 5000 Aussteiger vertreten haben erwirkt.
Bei mir war es so, dass die Katholische Kirche später nach 10 Jahren auf einmal Steuern abgezogen hat, rechtswidrig. Deshalb bezeichne ich sie als Sekte.
Ich weiß tatsächlich nicht, wie es in den 80ern Jahren war. Ich kenne nur die Bedingungen der letzten 20 Jahre und da geht ein Kirchenaustritt nur beim Standesamt/Einwohnermeldeamt oder Amtsgericht - kommt drauf an, wo man wohnt. Meine Kolleginnen/Kollegen schicken alle dort hin und nehmen keine Abmeldung im Pfarrbüro an.
Schade, das das du so schlechte Erfahrungen gemacht hast. Aber die Erfahrungen sind das Wichtigste im Zusammenhang mit Gruppen.
Danke für deine Infos und alles Gute.
Ja, kannst du. Wo liegt das Problem?
Bin offiziell noch ein Kirchenmitglied und Christ obwohl ich nicht dran glaube.
Ja, austreten kannst du ohne Probleme. Dann bist du kein Kirchenmitglied mehr. Christ bist jetzt schon nicht mehr, weil du nicht daran glaubst. Geh zum Amtgericht oder Standesamt, nimm deinen Personalausweis mit und trete aus. Bewahre den Bescheid, den du dann bekommst, gut auf, damit du immer nachweisen kannst, dass du ausgetreten bist.
In Oberbayern ist ein Austritt bei einer kirchlichen Stelle gar nicht gültig möglich, da musst du zum Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt gehen und dort austreten. Und dann ist der Austritt auch gültig. Solche Fälle, wie du sie beschreibst ist bei den normalen ev. und kath. Kirchen gar nicht möglich.