Kann ich mich auf die Packungsbeilage verlassen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo itsli6a

Was im Beipackzettel steht kannst du glauben.

Bei der Desirett kannst du eine vergessene Pille bis zu 12 Stunden nachnehmen ohne den Schutz zu verlieren. Du musst daher immer darauf achten dass der Zeitabstand zwischen der Einnahme zweier Pillen nie größer als 36 Stunden (24+12) ist.

Wenn du auf diesen Abstand achtest dann bleibt dein Schutz erhalten.

Damit man die Pille nicht vergisst kann man die Erinnerung ins Handy speichern.  Man kann auch die Packung neben die Kaffeemaschine, neben die Kaffeetassen  oder neben die Zahnbürste legen.

Unsere Erfahrung hat gezeigt dass es sicherer ist die Pille am Morgen zu nehmen.  Man steht meistens zur selben Zeit auf und wenn man am Wochenende einmal  später  aufsteht spielt der Zeitunterschied keine Rolle, wenn  im Beipackzettel der Pille steht dass man eine vergessene Pille bis zu 12 Stunden nachnehmen kann ohne den Schutz zu verlieren. Außerdem hat man dann den ganzen Tag Zeit um eine vergessene  Pille nachzunehmen. Abends ist man eher unterwegs und übersieht dann die Zeit.  

Liebe Grüße HobbyTfz

Woher ich das weiß:Recherche
HobbyTfz  03.01.2021, 17:09

Danke für den Stern

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Alle garantierten Empfehlungen der Hersteller in der Packungsbeilage zeigen immer den absolut sichertsten Weg und beziehen sich selbstverständlich auf ein Vorgehen, um den Empfängnisschutz zu gewährleisten - ansonsten gibt es einen Hinweis auf eine zusätzlich notwendige Verhütung (z.B. mit Kondom).

Diese sind schließlich keine "Werbeversprechen", sondern studiengestützte Informationen, die einer strengen Arzneimittelprüfung unterliegen.

Alles Gute für dich!

Das kann niemand genau sagen, du wirst es in ein paar Wochen wissen. Aber sie würden das auch nicht schreiben wenn es nicht möglich wäre.

Von Experte HobbyTfz bestätigt

Die Packungsanleitung enthält die garantierten Angaben des Herstellers. Der kennt sich mit seinem Produkt am besten aus und wirst ganz sicher keine unwahren Angaben machen. Das kann er sich gar nicht leisten, wenn er keine Klagewelle an den Hals bekommen möchte.

Deine Ärztin hingegen hat wahrscheinlich noch nie die Packungsbeilage deiner Pille gelesen. Ich kann mir nicht erklären, wie sie auf so einen Unsinn kommt. Möglicherweise hast du sie ja auch irgendwie missverstanden.

In einer Packungsbeilage dürfen keine unwahren Aussagen stehen.

Die Aussage deiner Ärztin soll wohl eher eine erzieherisch gemeinte Aussage sein.
Selbst bei der Minipille beträgt die Karenzzeit deutlich mehr als 1 Std.