Kann ich mich auf die Packungsbeilage verlassen?
Hallo,
ich nehme die Pille Desirett und auf der Packungsbeilage steht, falls eine Pille vergessen werden sollte und man die vergessene Einnahme nach weniger als 12 Stunden nachholte ist der Schutz noch gegeben. Die Apothekerin ist der selben Meinung aber meine Ärztin meint aber ich darf die 1 Stunde nicht überschreiten.
Nun hat diese mich in Panik versetzt denn am 18.12 habe ich die Pille 2 Stunden zu spät genommen, die Woche davor eine Stunde. Am 26.12 hatte ich Geschlechtsverkehr ohne ein Kondom. Wie sieht es jetzt mit dem Schutz aus? Hatte ich diesen noch?
Ich bitte dringend um Hilfe
8 Antworten
Hallo itsli6a
Was im Beipackzettel steht kannst du glauben.
Bei der Desirett kannst du eine vergessene Pille bis zu 12 Stunden nachnehmen ohne den Schutz zu verlieren. Du musst daher immer darauf achten dass der Zeitabstand zwischen der Einnahme zweier Pillen nie größer als 36 Stunden (24+12) ist.
Wenn du auf diesen Abstand achtest dann bleibt dein Schutz erhalten.
Damit man die Pille nicht vergisst kann man die Erinnerung ins Handy speichern. Man kann auch die Packung neben die Kaffeemaschine, neben die Kaffeetassen oder neben die Zahnbürste legen.
Unsere Erfahrung hat gezeigt dass es sicherer ist die Pille am Morgen zu nehmen. Man steht meistens zur selben Zeit auf und wenn man am Wochenende einmal später aufsteht spielt der Zeitunterschied keine Rolle, wenn im Beipackzettel der Pille steht dass man eine vergessene Pille bis zu 12 Stunden nachnehmen kann ohne den Schutz zu verlieren. Außerdem hat man dann den ganzen Tag Zeit um eine vergessene Pille nachzunehmen. Abends ist man eher unterwegs und übersieht dann die Zeit.
Liebe Grüße HobbyTfz
Alle garantierten Empfehlungen der Hersteller in der Packungsbeilage zeigen immer den absolut sichertsten Weg und beziehen sich selbstverständlich auf ein Vorgehen, um den Empfängnisschutz zu gewährleisten - ansonsten gibt es einen Hinweis auf eine zusätzlich notwendige Verhütung (z.B. mit Kondom).
Diese sind schließlich keine "Werbeversprechen", sondern studiengestützte Informationen, die einer strengen Arzneimittelprüfung unterliegen.
Alles Gute für dich!
Das kann niemand genau sagen, du wirst es in ein paar Wochen wissen. Aber sie würden das auch nicht schreiben wenn es nicht möglich wäre.
Die Packungsanleitung enthält die garantierten Angaben des Herstellers. Der kennt sich mit seinem Produkt am besten aus und wirst ganz sicher keine unwahren Angaben machen. Das kann er sich gar nicht leisten, wenn er keine Klagewelle an den Hals bekommen möchte.
Deine Ärztin hingegen hat wahrscheinlich noch nie die Packungsbeilage deiner Pille gelesen. Ich kann mir nicht erklären, wie sie auf so einen Unsinn kommt. Möglicherweise hast du sie ja auch irgendwie missverstanden.
In einer Packungsbeilage dürfen keine unwahren Aussagen stehen.
Die Aussage deiner Ärztin soll wohl eher eine erzieherisch gemeinte Aussage sein.
Selbst bei der Minipille beträgt die Karenzzeit deutlich mehr als 1 Std.