Kann ich meinen Notar selbst wählen?

9 Antworten

ein Notar ist zwar staatlich anerkannt und hat auch eine vorgeschriebene Gebührenordnung, aber es ist ein freiberuflicher Jurist .. kann man sich selber aussuchen, wem man vertraut. 

Auch wenn Notare (wie Ärzte) nur begrenzt Werbung machen, man kann sehr wohl auf der Webseite sich informieren, mit wem man es zu tuen hat, welche Spezialgebiete, wo und wann studiert. Dann gibt es Bewertungsportale, und vielleicht persönliche Empfehlungen. 

Prinzipiell kann man zu jedem in Deutschland zugelassenen Notar gehen, der in Rügen kann auch den Grundbucheintrag aus Bayern einholen und das Archiv der hinterlegten Testamente wird bundesweit geführt. Da aber die Beurkundung immer persönlich erfolgen muss, ist eine Nähe zur Kanzler sicher ein wichtiges Argument.

Du kannst den Notar frei wählen in Deutschland. Das Testament ist in dem Noment gültig wo er es Beglaubigt. Nur kann es Zeit Dauern bis Deine Daten auch bei dem Entsprechenden Amt bekannt sind. Denn soweit ich weiß kann aber nicht muß auch dort bekannt sein das ein Testament besteht.

Meine Eltern haben sich einiges Geld gespart, weil sie ihr Testament nicht haben von einem Notar machen lassen sondern es nur beim"Gericht" hinterlegt haben.;)

Für was willst "Du" ein Testament machen?
Bisschen jung oder?

Ja Du kannst Dir den Notar aussuchen! Ist aber nicht ganz billig

Michaelklk 
Fragesteller
 13.10.2017, 08:26

Ja bin erst 40 Jahre. Habe aber schon eine Herz-Kreislauferkrankung und psychisch bin ich auch angeschlagen. Mein Onkel hatte dasselbe und ist mit 46 Jahren verstorben

schleudermaxe  13.10.2017, 10:10
@Michaelklk

... wie erst und noch keins?

Sollen etwa Eltern bzw. Geschwister erben und die Ehefrau/Kinder gehen durch die Wäsche?

qugart  13.10.2017, 09:01

Eigentlich sollte man schon ab Volljährigkeit ein Testament haben. Spätestens dann, wenn man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen will. Stichwörter: Vermeidung Erbengemeinschaft, uneheliche Hinterbliebene, Drittbestimmungen, Einzelzuwendungen, karitative Zwecke,....

Ich meine, den kannst du dir aussuchen. Solange Notar.

Also z.B. Fanielienmitglied oder Kumper ist sonstwoi in Ger. Notar, darfste den nehmen. Sollte halt in D. als Notar anerkannt sein.

erobine  13.10.2017, 08:44

Was bitte ist "Kumper"???? (auf Deutsch)

Rango87  13.10.2017, 08:48
@erobine

Den meisten eher under "Kumpel" bekannt.

.... in den meisten Ländern besteht die freie Wahl, in einigen fungieren sie aber als Nachlassgericht und da gibt es dann meist keine Wahlmöglichkeit.