Kann ich meinen Freund Rechtlich vertreten?

4 Antworten

Nein.

Es sei denn du hast das 2. Staatsexamen in Rechtswissenschaften abgelegt und bist Mitglied der Anwaltskammer.


§§ 55 StPO besagt, dass man als Beschuldigter im Strafverfahren keine Angaben zur Sache machen muss. Es gibt keinen Grund bei der Polizei eine Aussage zu machen wenn man einer Straftat beschuldigt wird.

Rechtlich vertreten nicht, aber ihm beistehen.

Dein Freund muss vor der Polizei gar nix sagen, und er kann verlangen, dass jemand bei ihm ist, wenn er etwas sagt.

Da vor dem Amtsgericht noch kein Anwaltszwang herrscht, kannst Du ihm auch dort "beistehen". Sollte die Sache allerdings vor ein Landgericht gehen, dann braucht er einen Rechtsbeistand.

Er sollte sich grundsätzlich einen Anwalt nehmen. Wenn er kein Geld hat, kann er Beihilfe beantragen (beim Amtsgericht, unter Vorlage seiner Einkommensnachweise).

Bei einer Beschuldigtenvorladung sollte man als rechtsunkundige Person grundsätzlich außer Angaben zur Person keine weiteren Angaben machen. Oft quasselt man sich da um Kopf und Kragen.

Nein, du kannst keinen Rechtsbeistand leisten, die Polizei möchte gern die Aussage deines Freundes hören, nicht deine.