Kann ich meine Schule anzeigen?

7 Antworten

Du kannst zur Polizei und gegen alles und jeden eine Anzeige erstatten. (Das geht mittlerweile auch online von zu Hause aus.) Daraufhin geht dir ggf. ein Strafantrag zu, den du unterschreiben musst, damit dann ggf. ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird. Du merkst schon: Zweimal "ggf." Inwiefern das etwas bringt und tatsächlich auch etwas passiert steht auf einem anderen Blatt. (In deinem Fall tippe ich mal auf "nein" und "nichts".)

Eine Schule kann niemanden zwangseinweisen.

Eine Einweisung gegen den Willen des Patienten ist nur möglich (dann aber natürlich zwingend erforderlich), wenn eine akute und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und keine andere Möglichkeit mehr besteht, den Erkrankten oder seine Umgebung durch weniger einschneidende Maßnahmen zu schützen.

Das entscheidet ein Arzt, die Polizei das Ordnungsamt oder ein Gericht.

Damit jemand gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen wird, muss ein zwingender Grund vorliegen. Das ist etwa Eigengefährdung = Suizidabsicht oder Fremdgefährdung - etwa Androhung einer Körperverletzung.

Andere Fälle von Psychischen Störungen werden von einem Psychiater behandelt, da werden meist Medikamente verordnet.

Bei einem Schüler gibt es Erziehungsberechtigte, das sind üblicherweise die Eltern. Was sagen diese zur Krankheit und zur Entscheidung der Schule?

Hacker48  13.12.2021, 07:52

Weder eine Suizidabsicht, noch die Drohung mit einer leichten KV reichen aus, um einen Erwachsenen zwangseinzuweisen - nicht mal annähernd.

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Hacker48  22.01.2022, 19:14
@agemo3

Beispielsweise einen versuchten Suizid mit lebensgefährlicher Verletzung oder mehrere Suizidversuche. Und selbst dann ist man erst mal eine Woche unter Beobachtung. Bei Unauffälligkeit und guter Prognose ist man danach wieder draußen. Die Psychiatrien haben gar nicht die Kapazitäten, jeden, der einen Suizid versucht, langfristig zu verpflegen.

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Zu wenig Kontext, um das beurteilen zu können.

Eine Schule kann niemanden zwangseinweisen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen