Darf eine Schulpsychologin meine Probleme anderen Lehrern mitteilen?
Ich hatte heute ein Gespräch mit meiner Schulpsychologin und nur ein anderer Lehrer hatte was damit zutun. Ich habe Angst, dass sie die Sache vielleicht einem anderen Lehrer noch erzählt. Bricht Sie dann Ihre Schweigepflicht? Weil Sie darf sowas ja nur anderen mitteilen wenn es um das Wohl von mir und von anderen geht (was da nicht der Fall war) Und kann ich Sie dann einfach Anzeigen, oder muss ich zuerst zum Schulleiter?
3 Antworten
Ein Vertrauenslehrer oder ein med. Psychologe, hat Schweigepflicht. Es sei denn Du sagst, reden sie bitte Mal mit dem und dieser Lehrerin.
Ein/e Psychologe/In ist grundsätzlich zur Schweigepflicht verpflichtet über Informationen bei seiner/ihrer Tätigkeitsausübung!
Ohne deine ausdrückliche Einwilligung dürfen also keine Mitteilungen erfolgen.
Okay, vielen Dank, dann weiss ich bescheid fals noch irgendwas passiert :')
https://www.familienhandbuch.de/kita/schule/probleme/wasmachteigentlicheinschulpsychologe.php
Schulpsychologen beraten darüber hinaus auch bei psychologischen Problemen. Sie haben neben Ihrem Fachstudium als Lehrkraft auch Psychologie studiert. Schulpsychologen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht, auch gegenüber dem Kollegium der Schule!
Für einen Vertrauenslehrer besteht keine gesetzliche Schweigepflicht.
Für einen Psychologen schon. (Den Begriff "medizinische Psychologen" gibt es nicht als Fachbegriff. Grundsätzlich besteht Schweigepflicht für jeden Psychologen - nicht nur für klinisch oder psychologisch tätige.)
Geregelt für Deutschland ist das im § 203 des Strafgesetzbuches (StGB).