Kann ich meine AOK-Krankenkvers. ruhen lassen?

7 Antworten

Nach VVG muss jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland eine Krankenversicherung aufrecht erhalten. Umgehen kann man das im Umkehrschluss, indem man entweder keine natürliche Person mehr ist oder einen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat.

Die erste Variante ist mit Selbsttötung gebühren- und kostenfrei möglich, sofern man keine Erben hat.

Die zweite Variante bedingt den endgültigen Umzug in ein Land ohne KV-Pflicht.

Eine Auslandskrankenversicherung dürfte etwas teurer kommen. Das kannst du nicht mit einer Reisekrankenversicherung vergleichen.

So einfach ist das nicht, da du die durchgängige Krankenversicherung nachweisen mußt. Die einzige Möglichkeit ist du versicherst dich freiwillig (z.Z. ca 150€) gilt allerdings nur in der EU. Wobei die Krankenkasse lediglich die in Deutschland entstehenden Kosten für eine Behandlung bezahlt. Also in jedem Fall eine Auslandversicherung abschließen. Nachteil, die gilt nur 6Wochen pro Reise. Andere Möglichkeit eine Privatversicherung die Weltweit gilt, ist aber wieder teuer. Entschließt du dich keine KV zu machen zahlst du wenn du wieder in Deutschland bist alles nach. Mir wäre dies zu heiß.

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung gilt nur für Reisen bis zu 6 Wochen Dauer. Für längere Reisen benötigst Du eine andere Police, die erheblich teurer ist. Mit Deiner gesetzlichen Krankenversicherung bist Du innerhalb der EU regulär krankenversichert. Die Krankenversicherungspflicht kannst Du nicht umgehen, es sei denn, Du wanderst aus. Somit kann man leider unserem kranken Gesundheitssystem kaum entrinnen...

In Deutschland gibt es eine KV-Pflicht. Weißt du vermutlich selber. Wenn du Deutschland für Jahre verlässt, dann nicht, denke ich mal. Frag das die AOK. ...