Kann ich mein DSL-Vertrag außerordentlich kündigen?
Hey, ich ziehe ab 01.08 in eine neue Wohnung um, besser gesagt in eine schick umgebaute und renovierte Gartenhütte in einem Haus und da gibt es kein Internetanschluss, sondern nur einen W-LAN Verstärker mit wirlklich gutem Internet. Nun habe ich ab dem 01.08 für mein aktuellen Telekom-Vertrag dann kein Nutzen mehr, da ich technisch nicht mal in der Lage bin, dort mein Router anzustecken. Kann ich dann außerordentlich kündigen oder kann Telekom mit irgendwas ankommen und mich davor hindern?
3 Antworten
Hallo sicmundus,
das ist recht tricky und nicht so einfach zu beantworten. Ein Gartenhaus hat normalerweise keine eigene, ladungsfähige Anschrift. Dadurch wird es in dem Sinne dem Haupthaus zugeordnet. Wenn dein Anschluss dorthin umziehen könnte, dann hast du kein Sonderkündigungsrecht.
Diese GEZ-Geschichte ist für deinen Anschluss irrelevant, deutet aber darauf hin, dass diese Gartenhütte keine eigene Adresse hat.
Das muss man sich ganz genau im Detail anschauen.
Viele Grüße Daniel H.
Wenn die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten schon herum ist, kannst du jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündigen.
Wenn du noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit bist, melde an der Hotline einen Umzug nach TKG (Telekommunikationsgesetz). Stellt sich dann heraus, dass der bisherige Vertrag nicht genauso an der neuen Adresse bereitgestellt werden kann, bekommst du ein Sonderkündigungsrecht.
Ich kenne jetzt nicht die genauen Gegebenheiten vor Ort, um das beurteilen zu können. Aber du musst es einfach mit dem Umzug nach TKG versuchen. Und stellt sich dann tatsächlich heraus, dass dort kein Telekom-Anschluss mit genau diesem Vertrag möglich ist, kommst du vorzeitig aus dem bisherigen Vertrag raus.
Du hast Sonderkündigungsrecht wenn an der neuen Adresse bereits ein entsprechender Anschluss genutzt wird.
Da das Wlan Signal ja vom irgendwo kommen muss, geh ich mal davon aus, dass das Haupthaus auch einen hat. Problem hierbei, hast du einen Festen echten Mietvertrag ist das Gebäude als Wohnort zugelassen? Bist du da gemeldet.
Weil sonst lassen die dich aus dem Vertrag nicht raus.
Mir wurde nur mitgeteilt, dass es vom GEZ als Ferienhaus angemeldet ist und ich auch kein GEZ entrichten muss, da bereits für das Haupthaus gezahlt wird. Also gehe ich schon davon aus, dass es angemeldet ist und der Mietvertrag ist echt, ja.
Es gibt halt kein Internet-Anschluss in der Hütte "neuen Wohnung", können Sie meinem Vermieter aufzwingen da was einbauen zu lassen?