Kann ich in meiner Garage Möbel unterstellen?

13 Antworten

Viele gute Antworten hast Du schon bekommen. Meine Antwort gleich mal vorne weg:

Selbstverständlich darfst Du in Deiner Garage, die Deinem Vater gehört, Möbel lagern. Wenn dann auch noch Dein Motorrad hinein passt, wovon ich mal ausgehe, dann erst recht.

Dein Nachbar hat hier überhaupt nichts zu meckern. Ich kenne auch Nachbarn die meckern, wenn jemand einfach ihr Auto vor ihrem Grundstück, also ohne Behinderung der Einfahrt, einfach an der Straße abstellen und nur deswegen was dagegen haben, weil es vor ihrem Zaun steht. Sie haben nicht kapiert, dass der öffentliche Bereich direkt jenseits ihrer Grundstücksgrenze beginnt und sie da einfach nichts zu sagen haben.
Was die Garagennutzung anbelangt, kann es natürlich Situationen geben, wo es tatsächlich ziemlich dämlich ist, wenn jeder seine Garage zur Lagerung von Gerümpel nutzt und dafür die verschiedenen Autos der Familie auf die Straße gestellt werden. Das ist dann problematisch, wenn in einem dicht bebauten Wohngebiet je Haus bzw. Wohnung nur ein Stellplatz vorhanden ist, aber im Schnitt jede Wohnpartei mindestens 2 Autos besitzt. Wo sollen die alle hin?
In den meisten Kommunen gibt es eine Stellplatzverordnung, die besagt, dass bei jedem Neubau eine bestimmte Anzahl von Kfz-Stellplätzen nachzuweisen ist. Das kann in Form einer Garage passieren oder aber als freie Fläche. Bei Garagen wird meistens auch noch vorgegeben, dass die Zufahrt so lange sein muss, dass ein Auto darauf komplett Platz hat, damit ein Auto, das in die Garage gebracht werden soll, in der Zeit der Toröffnung die Straße nicht blockiert. Daraus ergibt sich im Grunde ein weiterer Stellplatz, der jedoch nicht gezählt wird, weil beim Abstellen auf diesem Platz die Zu- oder Ausfahrt der Garage blockiert wird.
Wenn nun in einem solchen Fall die Garage "zugemüllt" wird und das Auto aber ohne zusätzlichen Platzbedarf im öffentlichen Raum vor der Garage abgestellt werden kann, ist dagegen nichts einzuwenden. Für evtl. Brandschutz ist der Eigentümer selbst verantwortlich und allenfalls gegenüber seiner Versicherung, solange durch einen Brand Nachbargebäude nicht besonders gefährdet werden.
Bei Garagenanlagen, die zu Wohnblocks gehören, ist meist im Mietvertrag oder Hausordnung geregelt, zu welchem Zweck eine Garage ausschließlich genutzt werden darf und da ist es durchaus üblich, dass das Abstellen von Möbeln oder anderen Dingen, die rein gar nichts mit dem Kfz zu tun haben, verboten wird.
Da es nicht verboten ist, mehr als nur ein Kfz zu besitzen, auch wenn man nur einen Stellplatz hat, kann man sich theoretisch 5 Autos (oder mehr) und ein Motorrad anschaffen und diese alle im öffentlichen Straßenbereich auf gekennzeichneten oder nicht anderweitig verbotenen Plätzen abstellen, solange sie angemeldet sind und niemand kann dagegen was machen. Auch nicht Dein Nachbar, der sich wohl auch nur deswegen ärgert, weil er selbst für sein Zweit-, Dritt-, Viertfahrzeug so schwer einen Parkplatz finden kann.

Nein, du darfst keine Möbel darin lagern. Es gibt tatsächlich Vorschriften, was in eine Garage darf. Aber mal ganz abgesehen davon. Es tut dem Möbeln auch überhaupt nicht gut, die Kälte und Feuchtigkeit greift die an und sie gehen schneller kaputt.

Das Argument mit dem Parkplatzwegnehmen zieht nicht. Wenn du willst kannst du auf der Straße parken, ob deine Garage voll ist oder nicht ist egal.

Ob du Möbel lagern darfst, das kommt auf das Bundesland an indem du wohnst. Es gibt eine Garagenverordnung, da steht genau drin was du darfst und was nicht.

Wenn es also blöd läuft zeigt dein Nachbar dich an, wegen eines Verstoßes gegen die GaragenVO. Dann musst du u.Umständen nachweisen dass du die Garage leer geräumt hast, und eine Geldbuse zahlen. Aber selbst wenn das alles passiert ist, darfst du trotz der jetzt leeren Garage auf der Straße parken.

Kreuzworträtselfrage: Kraftwagenhalle, Antwort: Garage.

Freistehender verschließbarer Schuppen bzw. ehemaliger Kuhstall ist noch keine Garage. Daher trifft die Bezeichnung "Garage" nicht in jedem Fall für eine Nebengebäude zu, in das Möbel abgestellt werden.

Wenn du aber dein Motorrad zusammen mit Möbeln in einer Garage abstellst, so ist das mit Sicherheit verboten. >Vorbeugender Brandschutz<