Kann ich im Halteverbot abgeschleppt werden wenn keine andere Parkmöglichkeit besteht?

11 Antworten

An einer Stelle, an der man nichts blockiert, wird idR "nur" ein Bußgeld verlangt. Abschleppen lässt man normalerweise nur mit einem Grund (zB eben eine blockierte Ausfahrt). Das ist allerdings keine Garantie, es soll auch übermotivierte Ordnungsämtler geben ;)

Und die Tatsache, dass nicht genug Parkmöglichkeiten da sind, ist keine Entschuldigung... das gilt also nicht :)

Es liegt nicht an Dir, die Sinnhaftigkeit eines Haltverbotes zu beurteilen. Das Nichtvorhandensein von Parkraum berechtigt nicht dazu, dass man sein Fahrzeug irgendwo abstellen darf. Ans Haltverbot hast Du Dich zu halten. Und ja, Dein Fahrzeug darf einfach abgeschleppt werden, denn grundlos wird das Haltverbot nicht ausgesprochen sein. Gerade vor einer Schule geht es auch um Rettungswege etc. Wenn Du weißt, dass es keine Parkplätze gibt, musst Du Dir halt Alternativen ausdenken.

Du wirst erst einmal Tickets bekommen, dann wird der Wagen auch mal abgeschleppt werden und wenn das Ordnungsamt den Eindruck bekommt, Du wärst unbelehrbar, dann könntest Du schlimmstenfalls zur MPU müssen - vulgo Idiotentest - um festzustellen, ob Du überhaupt die für eine Teilnahme am Strassenverkehr nötige Reife und Einsichtsfähigkeit besitzt.

Es gibt in Deutschland für niemanden ein "Recht" auf einen bequem erreichbaren Parkplatz auf öffentlichem Grund und Boden!

Es ist egal ob es sinnvoll ist oder nicht Gesetz ist Gesetz

Ob das Parkverbot dort sinnvoll ist oder nicht, das ist eine Sache. Darüber kannst du dich mit den Behörden anlegen, die das angeordnet haben. Die Polizei use hat nur nie Aufgabe, das zu kontrollieren, was angeordnet ist. Die haben auch keine Möglichkeit, über Sinn oder Unsinn zu entscheiden, die machen nur den angeordneten Job.
Wenn du nun lange im Parkverbot stehst und abgeschleppt wirst, dann hat das nichts damit zu tun, wieviele Parkplätze es woanders gibt und wieviele davon frei sind.