Kann ich im Ersten Monat der Ausbildung frei nehmen?

3 Antworten

Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub innerhalb der ersten 4 Wochen.

Ab einem vollen Monat (nicht Kalendermonat) erwirbst du anteiligen Anspruch.

Du kannst aber deinem Ausbildungsbetrieb die Umstände erklären und darauf hoffen, dass er dir freiwillig bereits Urlaubsansprüche anerkennt.

emesvau

Wenn's ein blöder Betrieb ist, kündigen sie dir sobald du in der Probezeit auch nur fragst, ob du auf Überstunden- oder Urlaubstage-Basis freihaben kannst. Ist legal.

In den ersten paar Wochen hast du eh keinen Anspruch auf Urlaub. Und auf Überstunden-Basis gibt's auch div. Regelungen.

Wenn's ein guter Betrieb ist, werden sie dir im begrenzten Umfang mind. auf Überstunden-Basis was anbieten.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Anspruch hast du nicht darauf.

Aber als ein ehrenamtlicher Mitarbeiter können dir gewisse Rechte zustehen, falls das so ist.

Mit dem Chef reden und gleich VOR Abschluß des Vertrages ansprechen.