Kann ich im Ersten Monat der Ausbildung frei nehmen?
Hey ich wollte diesesjahr mit der Ausbildung anfangen, aber ich habe mich letztes Jahr schon für den Sommer im August eingetragen in einem Camp auszuhelfen als Helfer für eine Woche und wollte wissen ob man sich dann schon frei nehmen könnte direkt am Anfang für eine Woche. Ich wäre ja dan auch in meiner 4 Monatigen Probezeit.
3 Antworten
Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub innerhalb der ersten 4 Wochen.
Ab einem vollen Monat (nicht Kalendermonat) erwirbst du anteiligen Anspruch.
Du kannst aber deinem Ausbildungsbetrieb die Umstände erklären und darauf hoffen, dass er dir freiwillig bereits Urlaubsansprüche anerkennt.
emesvau
Wenn's ein blöder Betrieb ist, kündigen sie dir sobald du in der Probezeit auch nur fragst, ob du auf Überstunden- oder Urlaubstage-Basis freihaben kannst. Ist legal.
In den ersten paar Wochen hast du eh keinen Anspruch auf Urlaub. Und auf Überstunden-Basis gibt's auch div. Regelungen.
Wenn's ein guter Betrieb ist, werden sie dir im begrenzten Umfang mind. auf Überstunden-Basis was anbieten.
notting
Anspruch hast du nicht darauf.
Aber als ein ehrenamtlicher Mitarbeiter können dir gewisse Rechte zustehen, falls das so ist.
Mit dem Chef reden und gleich VOR Abschluß des Vertrages ansprechen.