kann ich Gewerbe ruhen lassen wg. Ärger mit Jobcenter und Sachbearbeiter?!
Hallo,- habe heute hier etwas gelesen von ( Gullup ) und daher eine Frage bitte:
mache gerade ein Gewerbe auf Probe ohne Zuschüsse zur Existenzgründung, laufende Bezüge vom amt werden aufgerechnet
in meinem Gewerbe ist es extrem schwierig eine Glaskugelprognose zu erstellen und die 2. Prognose hat der SB nicht angenommen, sonder einfach geschätzt
nittlerweile verlangt dieser nun zum 3. mal die abschließende EKS und die neue Prognose
seit Anfang März wird mir durch die Schätzung der Prognose ein Betrag abgezogen, welcher mir nun das Genick bricht
zudem wurde der Zuschuß zur PKV halbiert
Schecks und Überweisungen vom SB kreuz und quer
bis heute keinerlei Erklärungen vom SB
hatte persönliches Gespräch beim SB mit einer Vertrauensperson
SB kennt sich hinten und vorne nicht aus
Um Zeit zu gewinnen verlangt der SB mittlerweile nun zum 3. mal die abschließende EKS und die neue Prognose zum 2. Mal
Habe mir von meinen Eltern Darlehen geben lassen um die PKV zu decken, aber nun muß mal Schluß sein.
Kann ich mein Gewerbe so lange ruhen lassen, bis der ganze Wirr-Warr vom SB erklärt ist ?
LG
3 Antworten
Am schnellsten geht es natürlich dann wenn Du abmeldest. Andere Variante ist, dass Du eine eidesstattliche Versicherung abgibst. Bedingung dafür ist: Die Einnahmen genau beziffern zu können. Eine falsche eidesstattliche Versicherung dürfte vor einem Amt auch Folgen haben können. Bin aber kein Jurist.
Für die abschließende EKS gibt es einen Vordruck. Da müssen Einnahmen und Ausgaben nach Monaten getrennt eingetragen werden. Sonst wird geschätzt. Da sind die Jobcenter auch ziemlich heftig. Unabhängig davon ob die Sachbearbeiter sich auskennen oder nicht. Dienstauftrag ist augenscheinlich Leistungskürzung.
Nach dem selben Muster kann man die Vorschau einreichen.
Es ist aus der Ferne fast unmöglich Dein richtiges Vorgehen zu erraten. Da es einen zurückliegenden Zeitraum mit Gewerbeschein gibt, wird es auch um die Abgabe der EKS kein drum rum geben.
Sortiere Deine Belege nach Monaten. Bilde Gruppen nach den Zeilenüberschriften, notiere diese Zeilenüberschrift möglichst noch auf den Belegen. Ein Blatt Papier wo man die Belege aufnotiert um die jeweiligen Ergebnisse pro Gruppe in jedem Monat genau ablesen zu können.
Mit Belegen, den dazu gehefteten Aufstellungen und der EKS ins Amt. Beten, dass der Sachbearbeiter nicht die Betriebsausgaben kürzt. Es werden gern Betriebsausgaben als nicht angemessen für Hilfebezieher gewertet. Dazu können auch so elementare Dinge wie Werbung gehören. Da kommt es dann auf den Streit im Einzelfall an, ob die Betriebsausgaben vor dieser Sozialbehörde bestehen können.
Auch nicht genehmigte Investitionen können von der Anrechnung ausgenommen werden.
Aber Achtung: Man braucht sich nur an Dinge zu halten, die einem nicht anders bekannt waren. Du musst theoretisch alles wissen, was die für Anweisungen haben. Auf der anderen Seite werden dort die Anweisungen auch gern geändert. Bei diesen Anweisungen wird es dann Streit geben. Wann Du hättest davon erfahren können und so weiter.
Nicht ganz einfach die ganze Geschichte. Aber am einfachsten mit der EKS und einer entsprechenden plausiblen Vorausschau das ganze machen.
Viel Erfolg.
Da bin ich ehrlich, dass hätte für mich schon ein Hausverbot gegeben. Bin da auch schon mehrfach aktiv gewesen. Habe mir den Amtsvorsteher geschnappt, der die ganze Zeit nur damit beschäftigt war seine Mitarbeiter zu verteidigen.
Untätigkeitsklage kann man m.E. erst nach drei Monaten einreichen. Irgend ein Antrag oder ein Widerspruch liegt doch bestimmt schon länger, gut im Auge behalten. Bundes- und Landtagsabgeordnete über den Vorgang in Kenntnis setzen. Ob das hier das ist, was da als Hilfe dargestellt wird.
Amtsgericht, Rechtsberatungsschein holen und einen Anwalt. Schöne Dramaturgie überlegen und dann innerhalb von Tagen hat das Amt nur noch ein Thema und ist lahm gelegt. Überall auch schön nachfassen, ob man mit jemanden hat sprechen können.
Ach ja und um Rückrufe bitten. Die haben nach interner Anweisung 24 Stunden Zeit. Alles schön in diesen mobilisierten Kreis schicken. Auf die gesundheitlichen Folgen für Dich hinweisen. Nicht nur was im Falle eines Falles die nicht voll bezahlte KV bedeutet, sondern auch Nerven.
Weise darauf hin, dass Du auf die Beantragung von Zuschüssen oder Darlehen für die Selbständigkeit abgesehen hast. Was natürlich das Gewerbe in jedem Fall stützen würde...
Alle Argumente (wenn nicht bereits geschehen) ins Amt tragen. Denen darf nichts neu sein. Dann wenn Abgeordnete fragen... Leider kann man unwirsches Verhalten nicht rügen. Aber man kann natürlich aufzeigen, wie Verhaltensänderungen und Unterlagen nicht auffinden in einem Zusammenhang stehen.
Wenn durch das Verhalten des Amtes andere Probleme entstehen, dass Du z.B. Rechnungen, Miete, Grundbedarf nicht mehr bezahlen kannst, dann ist der nächste Fall für eine Dringlichkeit gegeben. Jedenfalls kann man dann Gerichtsverfahren augenscheinlich toll beschleunigen.
Höre Dich aber um, nach Anwälten, die gerade im Bereich Hartz-IV fit sind. Es ist teilweise unglaublich wo da Unterschiede in der Vertretung sind, wenn jemand darauf spezialisiert ist und dazu auch die Rechtsprechung studiert.
Ach zu der Frage Prognose, die kann man auch noch rückwirkend abgeben. Hat dann aber immer mehr Kenntnisse über den Verlauf mit in die Berechnungen und Schätzung aufzunehmen. Würde trotzdem auf die ursprüngliche pochen. Wenn er die ablehnen will, dann soll er es tun. Aber dann ist der Klageweg frei.
rechtzeitiger Einspruch / Widerspruch gegen die Schätzung war bereits im März
Kann ich mein Gewerbe so lange ruhen lassen, bis der ganze Wirr-Warr vom SB erklärt ist ?
Beim Finanzamt kannst du ein Gewerbe ruhend melden. Beim Gewerbeamt gibt es soetwas nicht. Dort musst aber auch erst abmelden, wenn du dein Vorhaben endgültig aufgibst.
Hallo und Danke erstmal Gullup !
SB ist ein Chaot !!!
abschließende EKS wurde fristgerecht eingereicht
Widerspruch gegen Gewinnschätzung des SB wurde fristgerecht eingereicht
In der Leistungsbewilligung ab März 2014 waren NUR noch 25 % Zuschuss vom Basistarifvertrages zur PKV beziffert worden.
Widerspruch dagegen wurde fristgerecht gestellt
Jeden Monat werden der geschätzte Gewinn abgezogen, obwohl ich mit einer eidesstattlichen Versicherung bekannt gab, daß ich diesen Gewinn nicht hätte.
Der SB hatte zu keinem der Themen geantwortet !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
SB wollte dann persönliches Gespräch
Hatte Beistand dabei, der SB sehr unwirsch, hatte ihm nicht gepasst und meine Fragen wollte er nicht beantworten. Erst nachdem ich ihm sagte, daß ich aus seinem Büro nicht eher rausgehe...........erst dann antwortete er und auch das nicht korrekt!
Antwort: sie sind extrem schlampig
meine Antwort: Sie finden meine Unterlagen nicht und pöpeln mich dafür an ? Wo ist z.B. meine aktuelle Prognose
SB: kann ich jetzt nicht finden, keine Zeit zum Suchen
Meine Antwort: Sie hatten mehrere Wochen Zeit zur Vorbereitung
Frage: was ist mit der Zuzahlung zur PKV
SB; habe ich alles korregiert und jeden Monat den richtigen Betrag überwiesen. Wir hatten auch Kontakt zu ihrer KV, mein Vorgesetzter, der Betriebsleiter und ich haben uns da abgesichert. SB legt eine Horizontalübersicht vor für Juni ( habe die Kopie )
diese Übersicht ist getürkt !!!
Bla Bla Bla
DIESES HINTERFOTZIGES VERLOGENES A........................
Habe Beleg der KV erhalten zu den Überweisungen vom SB, es sind NUR 25 % vom Basistarif zur PKV angewiesen worden. Auch nicht mehr für Juni !
SB fordert erneut eine wiederholte Abgabe der EKS, obwohl er diese schon hat und verlangt eine weitere wiederholte Abgabe der Prognose für den laufenden Zeitraum März - August 2014
Warum der Gewinn so niedrig ist, wurde dem SB vor längerem mitgeteilt.
Am 10.06.2014 erhielt die KV eine Betrag über mehrere hundert Euro
Wer lügt hier also ????????????
Kann man eine Prognose abgeben, obwohl schon 3 1/ 2 Monate vorbei sind ?
Kann ich gegen diese verar.... nichts tun ?
LG