Kann ich für die 13jährige Unterhalt rückwirkend ab Geburt vom Jugendamt beanspruchen?
Es wurde schlicht versäumt, Unterhalt - Vater/Mutter zu beantragen und das Kind wurde von der Großmutter mit der Rente großgezogen.
4 Antworten
Von der Unterhaltsvorschusskasse gibt es Geld erst ab Antragsstellung.
Also sollte man sich jetzt entweder schleunigst an das Jugendamt wenden und eine Beistandschaft errichten lassen und an die Unterhaltsvorschusskasse , damit man prüfen kann ob die Eltern leistungsfähig sind oder nicht. Da das Kind nicht Zuhause wohnt, stehen dem Kind 860 Euro inkl. Kindergeld zu.
Falls es aber nichts zu holen gibt, dann gibt es zumindest den Unterhaltsvorschuss.
Also sollte man zeitgleich auch schon mal die Eltern auffordern die Einkommensbelege vorzulegen, falls man keine Beistandschaft einrichten möchte. Dies kann man entweder selbst machen oder einen Anwalt beauftragen.
Rückwirkend Unterhalt gibt es nur dann wenn:
2. für den Zeitraum, in dem er
a) aus rechtlichen Gründen oder
b) aus tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen,
an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war.
Das ergibt sich aus § 1613 BGB
Nächste Woche wird das Kind in der Meldestelle umgemeldet auf die Adresse der Großmutter, wo es seit 13 Jahren wohnt. Dann kann die Großmutter endlich Unterhaltsvorschuß beantragen?
Nein, die Großmutter ist nicht Unterhaltsvorschussberechtigt...
https://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__1.html
Dafür muss das Kind bei einem Elternteil leben... alos soll die Oma die Mutter bewegen zu arbeiten und /oder den Namen des Kindsvaters preis geben, damit da ein Vaterschaftstest gemacht werden kann um dann Unterhalt zu fordern.
Ansonsten soll für das Kind Schülerbafög beantragt werden, wenn es berechtigte Gründe gibt, warum das Kind nicht bei den Eltern wohnen kann. Ob es bewilligt wird?! Aber zumindest versuchen!
War die Oma denn wenigstens schon mal beim Sozialamt? Da würde ich es auch nochmal versuchen an Geld zu kommen...
Alle Versuche die Mutter zu bewegen sind doch seit 13 Jahren gescheitert. Deshalb mußte ja die Großmutter herhalten. Auch das Jugendamt hat gepennt, alles unfähige Leute.
Dann geht man eine Stelle höher im Jugendamt... Bei der 89 jährigen Oma kann das Kind jedenfalls nicht verbleiben, wenn es jetzt schon kriminelle Tendenzen zeigt.
Nein, das geht nicht.
Nein. Erst ab Antrag
Wo steht das?
Paragraph 1613
wenn kein Antrag gestellt wurde, dann nicht. LG
Übrigens:
Die Großmutter bekommt auch keinen Unterhaltsvorschuss. Denn müsste die Kindsmutter beantragen. Und dafür muss das Kind dort gemeldet sein. Ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG. Also wo ist das Kind gemeldet? Wenn es bei der Mutter gemeldet ist, dann soll sich die Mutter kümmern... müsste dann wohl aber den Namen des Vaters preis geben (siehe deine andere Frage!)