kann ich fristlos kündigen wenn Arbeitgeber insolventist

7 Antworten

Von der Seite insolvenz-ratgeber.de:

Nicht automatisch. Da der Vertrag weiterläuft, laufen erst einmal auch die Kündigungsfristen weiter. Und die Insolvenz oder Krise allein ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Es muss also – wie üblich – durch den Arbeitnehmer ein „ wichtiger Grund“ nach § 626 BGB geltend gemacht werden, und zwar in den ersten 14 Tagen ab Kenntnis. Das können im Einzelfall auch Lohnrückstände sein. Ob ein wichtiger Grund gegeben ist, sollte vorab anwaltlich geklärt werden, da sonst unter Unständen Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitnehmer drohen. Liegt keine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit vor, bleibt nur die Möglichkeit einer einvernehmlichen Beendigung oder einer fristgemäßen Arbeitnehmerkündigung. Bitte in beiden Fällen vorab die Reaktion des Arbeitsamts (Sperre?) abklären!

Solange du deinen Lohn noch bekommst, kannst du das nicht einfach. Wenn du aber nicht deinen Lohn bekommst bzw. zu befürchten ist, dass dieser auch ausbleibt, würde ich es in Erwägung ziehen ausordentlich zu kündigen. Ansonsten kannst du dich auch krank melden oder versuchen restliche Urlaubstage zu nehmen, wenn du Angst hast, dass du kein Geld mehr für deine Arbeit bekommst.

Hi,

fristlos geht nicht, sollteste auch nicht.

Du hast nach § 273 BGB ein Zurückhaltungsrecht.

D.h. wenn keine Kohle kommt kündigst du schriftlich an, dass u. nach § 273 BGB keine Leistung erbringst, bis Kohle kommt.

Hat er schon Insolvenz angemeldet? Wenn ja, gäbe es drei Monate lang Insolvenzgeld.

Wenn nein, könntet ihr als Arbeitnehmer die Insolvenz anmelden. Du musst Du Dich aber erst mal schlaulesen, da ich mich damit auch nicht auskenne.

damm bekommst du keine Leitungen im gegebenen Fall du solltest aber dem Arbeitsamt mitteilen das du arbeitslos/abzusehen ist/ wirst um sicher zu gehen.