Kann ich diesen Roller mit Führerschein Klasse B fahren?
Hallo Freunde,
ich fange an bald mein Führerschein zu machen und überlege mir dabei, danach während des Studiums mit diesem Roller zu fahren, da mir ein Auto vielleicht doch etwas zu teuer ist. Kann ich das mit dem Führerschein Klasse B tun, oder darf ich das nicht?
Ich kenn mich mit Führerscheine und Fahrzeuge überhaupt nicht aus :/
Ich danke euch.
Sorry Leute. Ich hab vergessen das Bild hinzuzufügen.
Mit welchem Roller?
Hab Bild gepostet.
6 Antworten
Auf so einem 45er Roller zu sitzen ist shice gefährlich, weil Du ständig von Autos und LKWs mit zu geringem Abstand überholt wirst.
Informiere dich mal über die Möglichkeit einer Eintragung einer B196 in deinen Autoführerschein.
Mit einem 125er kannst Du besser im Verkehr mitfließen.
Ein 125er könnte auch eine Alternative darstellen, wenn in naher Zukunft Auto fahren für den Normalbürger unbezahlbar wird.
Mit den "normalen" B Führerschein Nein. Erkennbar am Nummerschild, welches man hier aber schlecht sieht. Ein 45km/h Roller hat ein kleines Versicherungskennzeichen. Das Fahrzeug hat ein normales Nummerschild, fällt also nicht darunter.
Möglich wäre es mit einen B196 Führerschein.
Nein, das ist eine 125er und dafür benötigt man den A1
Ja, mit dem Führerschein Klasse B darfst du bis 50ccm fahren, die älteren sogar noch 125ccm. Das wird hinten auf deinem Führerschein drauf stehen :)
Dazu eine passende Ergänzung: https://www.youtube.com/watch?v=fArB7-S7j7c
Ich danke für deine Antwort. Ich hab hinterher ein Bild hinzugefügt. Müsste gleich da sein.
Mit aktuellem Führerschein B darfst du einen Hubraum von bis zu 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h fahren.
Glaube es war mal ne Petition, die zwar genügend Stimmen hatte, die der Bundestag aber nicht durchgewnken hat.
Es handelt sich um eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge von vor 1992 (60) oder 2002 (50 kmh), welche Gültigkeit hat.
Nur wenn es ein Kleinkraftrad im Sinne der DDR Vorschriften ist.Nicht mehr als 50 cm3,Bauart bestimmt bis 60 Km/h,muss bis zum 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr genommen worden sein.
Nur wenn es ein Kleinkraftrad im Sinne der DDR Vorschriften ist
Das stimmt nicht. Lies mal:
https://www.fuehrerscheine.de/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/fuehrerscheinklasse-am/
Ich zitiere:
Krafträder, zugelassen vor dem 01.12.2001, Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, Hubraum 50 ccm
Und damals hatte man noch 10 % Toleranz, d.h. diese Fahrzeuge dürfen real 55 km/h fahren - was sie laut zentnerweise Rollerzeitschriften, die ich im Laufe meines Lebens las, in der Praxis auch fast immer tun.
Stimmt nicht - es sind bis zu 60 km/h.