Kann ich die ungetragene Uhr zurückgeben?

13 Antworten

Nur weil die Uhr dir jetzt nicht mehr gefällt (Kassenzettel noch vorhanden?) wäre es Kulanz, wenn das jemand macht, kannst du es ja probieren.

Es ist kein Geschäft gezwungen, die Uhr zurückzunehmen und dir das Geld wieder geben. Eventuell einen Gutschein.

Schau dir nächstes Mal deine Sachen vorher an, gehe nach Hause und  wenn du es am nächsten Tag immer noch willst, dann kaufe die Sachen.

Ich glaube nicht. Im Gegensatz zu Online-Geschäften, wo man die Dinge nicht anprobieren oder in die Hand nehmen kann, kann man es wohl im Handel nicht, geht wohl auch nur auf Kulanz, besteht keine Verpflichtung. In Deinem Falle wird es nicht gehen, denn die Uhr wurde angepaßt. Du kannst von Glück sprechen, wenn Du einen Gutschein bekommst.

Hast du sie in einem Geschäft gekauft? Dann hast du kein Rückgaberecht. Die meisten Geschäfte nehmen aber aus Kulanz Waren zurück, wenn sie originalverpackt sind und du die Quittung hast.

Hast du sie übers Internet bestellt, hast du 14 Tage Rückgaberecht.

Kommt auf die Kulanz des Verkäufers/Laden an. 14 Tage Rückgaberecht gesetzlich nur bei Fernabsatzvertrag (Online Kauf). Einfach mal nachfragen.

Ein Rückgaberecht hast Du nicht. 

Du hast im Ladengeschäft gekauft, nicht im Internet.

Gehe morgen ins Ladengeschäft zurück und frage, ob sie die ungetragene Uhr zurücknehmen gegen Kaufpreiserstattung. 

Oder aber bitte darum, die Uhr umzutauschen in ein anderes Produkt, das im Laden angeboten wird. Das wäre sehr kulant.

Viel Erfolg!

Beste Grüße 

Dipl.-Päd. York Füssel, 

Wirtschafts- und Vermögensberatung seit 1983