Kann ich die Polizei anrufen wenn Zeugen jehovas zu aufdringlich werden?

28 Antworten

l.aarden! nur ein kleines, weit zurückliegendes erlebniss:

war sehr früh, 8 uhr, bei meinem damaligen pol.kollegen und seiner familie, da wir einen gemeinsamen wandertag planten.

8:07, an einem SONNTAG! ein lautes und penetrantes klopfen an der tür. mein kollege schaute durchs guckloch an der tür. ging blitzschnell ins bad und kam splitterfasernackt zur tür zurück und öffnete sie. mit einem breiten grinsen im gesicht, lud er die zwei "zeugen jehovas" z. einem sogenn. "dreier", höflichst ein. ( er war durch die erzaehlungen seiner frau, die diesbezüglich des öfteren belaestigt wurde, ein wenig boshaft , diesen sonntaeglichen ruhestörer gegenüber, eingestellt)

seit dem tag, wurde er nie mehr von diesen "seelen-käufer", belaestigt. (es stellte sich spaeter, durch interne auskünfte heraus, dass sollche wohnungsadressen, von "zeugen"jehovas, gespeichert und nicht mehr besucht werden)

für jeden menschen soll die freiheit d. religion, die er sich ausgesucht und an die er glaubt , nicht kritisieren oder vorenthalten werden. ABER, damit aufdringlich HAUSIEREN zu gehen, ist keinesfalls begrüßungswert! mishiko'

Bajun  25.04.2012, 20:38

Liebe Mishiko - Ist natürlich auch eine Möglichkeit...;-) liebe Grüße retour, Dein Bajun

Hallo Aarden

Du fragst zunächst ob Du das kannst - und dann, ob Du das darfst.

Soweit es das Können betrifft, vermute ich einmal JA, Du kannst das schon. Immerhin bist Du schon seit 3 Jahren Mitwirkender hier bei GF, Du kannst schreiben und kannst Dich verständlich ausdrücken - demnach müsstest Du das also können.

Wie das jedoch mit dem Dürfen ist, kann man als Außenstehender bei den spärlichen Hintergrundinformationen, die Du in Deiner Frage lieferst, schwer beurteilen.

Du sagst uns auch nicht, was Du unter „zu aufdringlich“ verstehst.

Sollten eventuell Deine Eltern Dir das nicht gestatten oder für den Fall, dass Du einen Betreuer fragen musst, weil Du ein besonders hilfsbedürftiger Mensch bist und ihn ähnlichen Situationen ist das mit dem Dürfen so eine Sache.

Auch würde ich Dir raten, erst einmal nach dem § 164 des Strafgesetzbuches zu googlen, bevor Du die Polizei rufst. In dem Gesetzestext werden die Grenzen des Dürfens aus dem Gesichtspunkt „Falscher Verdächtigungen“ konkret beschrieben.

Sollte es Dir allerdings nur darum gehen, dass Du uns Zeugen Jehovas mitteilen möchtest, wie unerwünscht wir bei Dir sind, dann gibt es einen viel, viel einfacheren Weg: Sage es meinen Glaubensbrüdern einfach, nett, klar und deutlich. Wir suchen nämlich rund um den ganzen Globus und in hunderten von Sprachen nach Menschen, die sich für die Botschaft der Bibel interessieren. Wir suchen nicht nach denen, die daran kein Interesse habe.

Und zum Schluss noch dies:

Wie Du es erreichen kannst, dass wir Deine klare Absage auch später und fortlaufend beachten, das habe ich schon mal bei einer ähnlichen Frage ausführlich beantwortet:

http://www.gutefrage.net/frage/zeugen-jehovas-belagern-uns-gerade-zu#answer20962881

Und nur für den Fall, dass Du irgendwann einmal doch das eine oder andere von oder über uns in Erfahrung bringen möchtest, dann gibt es ja immer noch die jw.org. Die steht nie unaufgefordert vor Deiner Tür. Die kannst Du selbst aufrufen, wann immer Du möchtest.

Viel Erfolg und alles Gute.



walter2233  08.08.2014, 15:51

Ich muss immer wider staunen wie *gelassen und höflich im Umgangston Zeugen Jehovas mit solchen, zum zweck der Provokation gestellten fragen antworten. Danke LG Walter

Auskunft  09.09.2014, 18:56
@walter2233

Ich muß immer wieder staunen, wie sich hier die Zeugen Jehovas gegenseitig bejubeln.

Hi Aarden, klar kannst du das. Du kannst sie sogar anzeigen, wenn sie zu aufdringlich werden (Nötigung) und wenn sie den Fuß in die Tür stellen dann ist der Tatbestand des Hausfriedensbruch vollständig.

Was eine Aufregung. Die Zeugen sind angewiesen, zu gehen, wenn es ihnen unmissverständlich gesagt wird. das sind mal welche, für die ein "Nein" ein "Nein" ist und genau das rechne ich ihnen hoch an. Da braucht es keine Polizei, die hat anderes zu tun.

Als Eigentümer kannst Du den Leuten Hausverbot erteilen bzw. das Betreten des Grundstücks untersagen. Halten die sich da nicht dran, kannst Du die Polizei rufen.

Ich habe übrigens noch nie erlebt oder davon gelesen, dass die "aufdringlich" sind. Bislang reichte ein "Nein, danke!" und die sind friedlich abgezogen.