Kann ich die Fahrkarte eines Familienmitglieds Benutzen, ohne dabei eine Geldstrafe zu erwarten?
Ich stelle mir seit einiger Zeit die Frage ob es möglich ist, die Chipfahrkarte meiner Schwester zu benutzen. Auf der Fahrkarte ist kein Bild vermerkt, somit sollte dies doch eigentlich möglich sein? Zudem frage ich mich ob die Fahrkartenkontrolleure mithilfe ihres Prüfgerätes auf Personenbezogene Daten, wie zB. den Namen zugreifen zugreifen können?
4 Antworten
Wenn es kein übertragbares Ticket ist, dann nicht.
Bei persönlichen Tickets ist auf dem Chip der Karte natürlich auch der Name des Inhabers gespeichert und kann bei einer Kontrolle überprüft werden. Bei Nutzung eines fremden Tickets zahlst du nicht nur 60 Euro, zusätzlich ist eine Strafanzeige wegen Betrugs möglich und das Ticket kann wegen unberechtigter Nutzung eingezogen werden.
Es gibt, in den Verkehrsverbünden, übertragbare Tickets. Die sind das teuerste was es an Monatskarten gibt,
Ist das keins davon oder sogar das D-Ticket
Ist das dann eine Erschleichung von Leistungen und kostet mind. 60€
Warum ist da wohl ein Bild drauf? Na weil es nicht übertragbar ist...
Wenn du das benutzt hast du 60€ Strafe und im schlimmsten Fall jeweils eine Strafanzeige wegen §263 StGB und 265a StGB am Hals und dazu ist das Ticket dann auch ganz schnell eingezogen vom Prüfpersonal.
Hab selber schon Leute deshalb angezeigt im Rahmen meiner Tätigkeit, einfach nicht machen, spart vielen Leuten ärger! 😉
Nein. Es sind personifizierte Fahrkarten, die in der Regel nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig sind.