Kann ich als Schülerin umziehen?

5 Antworten

Wenn du beweisen kannst, dass bei euch wirklich zerrüttete Familienverhältnisse herrschen und deine schulische Laufbahn dort in Gefahr ist, dann geht es. Leicht wäre es gewesen, wenn du schon mit 16 oder 17 in betreutes Wohnen gewechselt hättest, dann könntest du die Familienprobleme leichter beweisen...

Frag doch mal beim Jugendamt nach (geht auch per Mail), was du als nun volljährige aber noch Schülerin für Möglichkeiten hast und wer dir da weiter helfen kann...

Es gibt Schüler-Bafög. Realistisch wäre es, ein WG-Zimmer zu beziehen, da kannste dann dein Bett und deinen Schreibtisch mitnehmen. Ansonsten mußte mal schauen, was du an Möbel "günstiger" organisieren kannst... se es über ebay Kleinanzeigen oder Zeitung o.ä.

Was dir zusteht, dass erfährst du, wenn du dich selber ein Wenig schau machst

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html

Natürlich kannst du ausziehen. Sobald du dir das durch eigene Arbeit leisten kannst. Da du noch Schülerin bist, bekommst du kein ALG II und auch keine Unterstützung vom Amt. Das einzige, das du beantragen kannst, ist Schüler-Bafög. Aber ums Arbeiten wirst du dann nicht herumkommen.

FalscheZeit  15.01.2015, 23:29

Ja, unterstützt das Vorhaben. Ist sicherlich die beste Entscheidung.

Gibt ja nicht genug Menschen die durch diese Entscheidung unter ner Brücke gelandet sind

missesgreen  15.01.2015, 23:32
@FalscheZeit

Hä? Ich bin auch mit 18 ausgezogen zum Studieren, da meine Uni 500 km von meinem Elternhaus entfernt war. Ich habe abends und am Wochenende gekellnert und mir so mein Leben finanziert. Wenn man will, geht vieles. Ich bin nicht unter einer Brücke gelandet.

Bleib besser bei deinen Eltern.

Ich hab auch gedacht ich muss früh abhauen, hat nur zu Problemen geführt.

Genieße die Zeit mit deinen Eltern, die Zeit in der du dir noch keine Gedanken darüber machen musst wo du was zu essen her bekommst.

Oder wie du all deine Rechnungen bezahlst. Mach erst ma Schule feddich und lerne erst mal mit Geld umzugehen..Ansonsten kann es sein dass du untergehst

Würde mir der Staat erstmal die Wohnung finanzieren, da ich gerade noch dabei bin mein Abi zu machen? Und was ist mit den Möbeln - habe ich ein Anspruch auf eine Erstausstattung? Und was für Leistungen würden mir sonst zu stehen ( wenn mir überhaupt welche zustehen)?

Das lässt sich zusammenfassend alles mit NEIN beantworten.