Kann ich als gelernter Malergeselle und Kaufmann ein Maler Betrieb eröffnen?

6 Antworten

Du kannst dich im Baunebengewerbe (noch) selbständig machen. Da soll auch die Meisterpflicht wieder eingeführt werden.

Natürlich kannst du ohne Meisterbrief keine Lehrlinge ausbilden.

Ein Malergeschäft kannst du natürlich jederzeit eröffnen, wenn du einen Meister einstellst.

67460207 
Fragesteller
 15.12.2019, 13:19

Danke und da gibt es doch noch die Altgessellen Reglung

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Kuestenflieger  15.12.2019, 13:26
@67460207

Eröffne und führe einen Wirtschaftsbetrieb !

Die Gesellen und deren Können sind nur 1/3 , der Rest ist Kundengewinnung - Submissionen und vorallem Buch und Rechnungswesen - mit Juristerei Kenntnissen für besondre Kundschaft . Warte drei Bilanzen ab :

Dann kannst immer noch selbst den Meister machen .

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Vorraussetzung dafür soll künftig wieder der Meisterbrief sein.

JaquesSchabrack  15.12.2019, 13:27

Bei Malern und Lackierern wurde die Meisterpflicht nie abgeschafft.

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Hier gibt es eine extra Seite vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für deine Fragestellung.

Ausschnitt daraus:

Eine Selbstständigkeit im Maler- und Lackierer-Handwerk setzt grundsätzlich eine vollständig abgelegte Meisterprüfung im entsprechenden Handwerk voraus, unabhängig davon, ob die Selbstständigkeit zunächst im Nebenberuf ausgeübt wird.