Kann ich ärger von der Polizei kriegen wenn ich lichthupe gebe?
Hallo, gerade eben wurde ich in einer 80er zone von einer frau mit 90 oder bissle mehr von rechts überholt und wurde auch im endeffekt stark geschnitten ich habe ein smart und brauche etwas bis ich mit meinen 45 ps etwas beschleunige, daraufhin bin ich ihr zügig hinterher gefahren und habe ihr lichthupe dazu noch den rechten blinker gegeben das sie in den rückspiegel guckt und habe ihr den vogel gezeigt weil das sehr knapp war darauf zieht sie nach rechts und guckt mich dumm an und macht ein bild von meinem kennzeichen an der ampel, kann ich jetzt ärger von der polizei bekommen?
4 Antworten
Die Lichthupe wird mit 5 Euro bestraft. Der Vogel ist eine Beleidigung, die sie aber nur im Rückspiegel gesehen haben kann. Da kannst du dir auch eine Geste ausdenken, die nicht strafbar ist.
Bleibt festzuhalten, dass du einer von gefühlt 40 Millionen Verkehrserziehern bist, die aber nicht das Recht auf Berufsausübung erlangt haben ; - )
Nötigung und Beleidigung. Hat sie eine Kamera, wie bei meinen Fahrzeugen, bist du fällig. Solche Erzieher im Straßenverkehr braucht niemand.
Also Du machst selbst 3 Fehler und beschwerst Dich über einen Fehler eines anderen Autofahrers?
Immer sucht man die Fehler bei anderen...
Ja, es kann sein, dass etwas kommt.
Ja, schon.
Du hast sie auch beleidigt.
Ist Aussage gegen Aussage, der Richter kann irgendwem glauben, wenn er Bock hat.
Kann was kommen, aber wenn du bestreitest, sollte das eigentlich eingestellt werden.
habe einen zeugen dabei gehabt, ist den vogel zeigen etwa nh beleidigung, finde des schneiden und von rechts überholen viel schlimmer!
Ja, aber dann werdet ihr halt beide bestraft.
Das wird nicht abgwogen.
Vogel ist Beleidigung.
aber dann werdet ihr halt beide bestraft.
Nach welchem Recht würde denn der Beifahrer bestraft?
Ich dachte eigentlich, dass er es falsch versteht, mit Dritten hätte ich jetzt nicht gerechnet.
Nein, er für Beleidigung, die andere Fahrerin für Verkehrsregeln.
Der FS macht keine Fehler, sondern setzt bewusst an. Die Frau hat zuvor verkehrswidrig rechts überholt und mit zu wenig Abstand wieder eingeschert.