Kann ich (19) 2 Tage vom Beruflichen Gymnasium mit Entschuldigung vernbleiben um 2Tage früher in den Urlaub zu fliegen?
Ich bin 19 und würde gerne über ein Wochenende verreisen (mit dem Flugzeug).
Da ich 19 bin, bin ich also nicht mehr schulpflichtig und für meinen Schulbesuch selbst verantwortlich, besuche allerdings trozdem ein berufliches Gymnasium, um mein Abi zu machen (Realschulabschluss hab ich schon). Ich würde Donnerstag und Freitag der Schule fernbleiben, natürlich mit einer Entschuldigung, um am Donnerstag abend oder Freitag morgen den Flug zu nehmen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich am Flughafen Probleme bekommen kann wenn mein Ausweis kontrolliert wird bzw. ob das Flughafenpersonal bei Kontrolle meines Ausweises sehen kann das ich der schule fernbleibe.
4 Antworten
- Grundsätzlich gilt: Wenn Du unabhängig vom Alter in die Schule gehst, bist Du schulpflichtig. Auch dann, wenn Du zwischendurch nicht schulpflichtig warst. Ein Vergleich: Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Mietwohnung zu bewohnen. Wenn Du das aber tust, bist Du zur Einhaltung des Mietvertrages verpflichtet. Jetzt ersetzt Du die Mietwohnung durch das Gymnasium und den Mietvertrag durch die Schulpflicht.
- Ob Du zwei Tage von der Schule befreit wirst, ist eine individuelle Entscheidung, die Du mit der Schulleitung abklären musst. Dazu stellst Du rechtzeitig einen Antrag auf Freistellung vom Unterricht und schaust, wie man vonseiten der Schule reagiert.Ob es so schlau ist, eine private Reise als Grund für die Freistellung anzugeben, kann ich nicht beurteilen. Das hängt von der Kulanz der Lehrer ab
Mit dem Flughafen hat das nichts zu tun. Da Du 19, und damit volljährig bist, überprüft das Flughafenpersonal nicht, ob Du zur Schule gehst. Wenn Du frei bekommst, nimm die Befreiung aber sicherheitshalber mit.
Gruß Matti
Da ich 19 bin, bin ich also nicht mehr schulpflichtig
Die Aussage kannst du anhand deines Alters gar nicht alleine treffen.
Ausschlaggebend ist das Schulgesetz des Bundeslandes, in dem du dich aufhältst. Und da kann es durchaus auch sein, dass du selbst mit 21 noch schulpflichtig bist.
um 2Tage früher in den Urlaub zu fliegen?
Das kann mit Genehmigung der Schule funktionieren, wird aber eher eine Ausnahme bleiben.
Du musst dir das genehmigen lassen. Natürlich bist du nicht mehr schulpflichtig, doch du hast dich entschieden, weiterhin eine Schule zu besuchen. Da kannst du nicht einfach fernbleiben.
Quatsch. Das passiert am Flughafen gar nichts. Melde dich ab und gut ist.