Kann ich (17) meinen Freund ohne die Einverständniserklärung meiner Eltern in der JVA besuchen?
Hallo ich bin 17 Jahre und wollte mich informieren ob ich wie in der Fragestellung schon erwähnt meinen Freund in der JVA besuchen darf und das ohne die Einverständniserklärung meiner Eltern. Heute war ich bereits bei einer Staatsanwältin dort wollte ich mir die Genehmigung holen aber habe vor lauter Hektik und Stress meinen Ausweis zuhause liegen lassen Sie wusste dass es mein Freund ist und meinte es ist kein Problem ich kann einfach mit dem Ausweis vorbeikommen und mir die Genehmigung holen dabei habe ich aber vergessen zu erwähnen dass ich noch minderjährig (17) bin.
Also jetzt zurück zur eigentlichen Frage. Kann ich meinen Freund ohne die Einverständniserklärung meiner Eltern besuchen wenn ich sowieso die Genehmigung bekommen würde?
Ich wäre dankbar informative Antworten zu erhalten da ich durch das Internet nicht schlau geworden bin.
Ich hoffe einer von euch kann mir eine richtige Antwort auf die Frage geben!
Bin jedem einzelnen dankbar!!!
1 Antwort
Hallo,
Für U-haft benötigt man immer eine Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts bzw. Staatsanwaltschaft.
Kinder und Jugendliche jeglichen Alters müssen über ein gültiges Ausweisdokument verfügen. Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten die Anstalt betreten. Hiervon ausgenommen sind Jugendliche ab 16 Jahren, die mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten auch allein die Anstalt betreten dürfen sowie Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten auch mit einer dritten erwachsenen Person die Anstalt betreten dürfen. Hierzu sind die schriftliche Genehmigung sowie eine Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigten beim Einlass in die Anstalt vorzulegen.
Vielen Dank für die Antwort!
Also geht leider kein Weg daran vorbei es meinen Eltern zu sagen.