Kann Gerichtsvollzieher mein Handy mitnehmen (Vertragshandy)?

2 Antworten

Grundsätzlich dürfen Gegenstände, die man im Alltag benötigt, nicht gepfändet werden:

Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und Haushalt, die einen einfachen Lebensstil ermöglichen. Beispielsweise sind das unter anderem Bekleidung, Möbel, Fernseher und Küchengeräte. [...] Eine genaue Auflistung finden Sie in § 811 Zivilprozessordnung (ZPO). Quelle.

Bei deinem iPhone kommt noch dazu, dass es vermutlich nicht dein Eigentum ist, weil es noch nicht abbezahlt wurde. Bei einer Pfändung solltest du aber die Unterlagen dafür bereit halten.