Kann finanzielle Unterstützung vom Erbe abgezogen werden?
Mein Papa ist 91 Jahre alt und hatte ein gutes Einkommen. Er hat mich bei der Tilgung des Kredits für meine Wohnung vor zwanzig Jahren finanziell großzügig unterstützt.
Er hat eine Eigentumswohnung, die eigentlich aus zwei Wohnungen besteht. Meine beiden Geschwister sollen diese Wohnungen nach seinem Tod bekommen.
Er ist zwiegespalten. Einerseits will er zum Notar gehen und vereinbaren, dass ich von seinem Bargeld einen größeren Teil als meine Geschwister erbe, weil die Geschwister ja die Wohnungen bekommen und nicht genug Geld haben, mich auszuzahlen.
Andererseits weist er dann wieder auf die Unterstützung hin, die er mir zukommen hat lassen. Mit dem Notar will er dann einen Termin vereinbaren, er wisse nicht wie schnell das geht.
Muss ich mich mit der Unterstützung von damals zufrieden geben oder habe ich trotzdem einen davon unabhängigen Anspruch auf das volle Erbe?
7 Antworten
Ein Notar erstellt ein Testament nach dem Willen des Testierenden..Du musst abwarten was dabei rauskommt.
Die Zahlung von damals kann er zumindest auf deinen Erbteil anrechnen.
Im Zweifel musst du deine Möglichkeiten nach Eröffnung des Testaments von einem Anwalt prüfen lassen.
Dann frag doch deinen Vater was er sich darüber notiert hat und ob er dir die Unterlagen wieder zur Verfügung stellt.
Alternativ wirf eine Zahl in der Raum und warte seine Reaktion ab. Du bist dir sicher, dass er deinen Geschwistern nie größere Summen geschenkt hat?
Er soll sich nur im Klaren sein, dass der Notar keine Rechtsberatung macht. Was er mit dem Testament erreichen will - dass muss der Vater sich schon selbst überlegen.
Vor allem - wenn deine Eltern bis zu ihrem Tod verheiratet waren - dann wäre er in der typischen Generation bei welcher sehr frühzeitig ein "Berliner" Testament errichtet wurde. Dann kann er sich den Weg zum Notar mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sparen.
Mit dem Gedanken an ein Testament - ist er sehr spät. Macht es dann nicht mehr Sinn die Wohnungen bereits an das jeweilige Kind zu übertragen und die Abrechnung Pflichtteil in der Urkunde zu regeln.
Eine Wohnung - an zwei Kinder finde ich übrigens auch ein schlechter Gedanke- zumindest wenn die angeblich zwei Wohnungen in einem Grundbuch eingetragen sind.
Das waren früher zwei Wohnungen. Jede hat ein eigenes Klo und ein Bad. Das eine ist eine Garconniere mit dazugehörigem Hobbyraum im Keller, das andere eine Zweizimmerwohnung. Ich habe, als ich klein war, mit meinen Eltern in der Garconniere gewohnt. Dann wurde eine Tür errichtet, wo früher eine Wand war, und es war nur mehr eine Wohnung, die mein Vater dann später gekauft hat. Die eine Wohnung würde mein Bruder übernehmen, die andere meine Schwester.
OK, in Österreich (?) kann das mit Eigentum nochmals anders sein.
Das ist ein heikles Thema und ohne Testament ist die Katastrophe schon vorprogramiert.Ich glaube kaum das dei Vater dieses Thema immer wieder anschneidet.Er hatte dazu mehr als 15 Jahre Zeit.Und auch das mit der Wohnung. Ich bin mir sicher das im Grundbuch nur eine Wohnung steht und nicht zwei.Aber zu deiner Frage.Sieht man die Unterstützung als Schenkung an ist diese schon seit 10 Jahren,wenn nicht anders schriftlich festgehalten, verjährt.Der Streit,wer welche Wohnung und wer wieviel bekommt dürfte da nicht ausbleiben.Hier noch einen Link zu diesem Thema.
Die 20 Jahre alte Schenkung wird rechtlich nicht mehr auf das Erbe angerechnet, nur bis zu 10 Jahren rückwirkend.
Aber ob Dein Vater aus Gerechtigkeitsgründen das anders sieht und es in die Verteilung seines Vermögens einbezieht, ist allein seine Sache.
Sollte er jetzt vor dem Notartermin sterben, was wir nicht hoffen wollen, hast Du nichts zu befürchten.
Du hast grundsätzlich Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes auch wenn du enterbt werden würdest und falls dein Papa ein Vermächtnis hinterlässt dann müssen es deine Geschwister oder die anderen Erben erfüllen.
Generell macht es Sinn dies beim Notar zu machen. Dann habt ihr nachher die wenigsten Schwierigkeiten und braucht auch keinen Erbschein.
Wenn dein Vater ein Testament aufsetzt dann zählt natürlich nur das was in diesem Testament vereinbart wurde. Wenn Eigentumswohnungen und Geld im Spiel ist, ist es natürlich sehr sinnvoll wenn er ein Testament macht.
Das kommt jetzt darauf an was in dem Testament steht, dass vereinbart wird.
So wie du es beschreibst, wird er dir Geld hinterlassen und die anderen bekommen etwas Geld und die Eigentumswohnung bzw Eigentumswohnungen.
Er kann jedenfalls im Testament alles reinschreiben was er möchte.
Ich hab z.b zur Sicherheit auch erst ein Testament machen lassen vom Notar, da ich nicht sicher bin ob mein Vater noch ein anderes Kind gezeugt hatte und weil ich meinen richtigen Großvater (väterlicherseits) nie kennengelernt habe.
Ja, leider habe ich überhaupt keine Ahnung, wie viel das damals war. Ich dachte nicht, dass es später noch einmal wichtig werden würde und habe alle Unterlagen weggeschmissen.